Schwabing:Mietanstieg soll begrenzt werden

Verhandlungen mit der GBW für die Anlage am Ackermannbogen

Der Münchner Mieterverein will für seine Mitglieder in der Wohnanlage an der Adams-Lehmann-Straße 83 - 95 die Höhe der Miete deckeln lassen. Derzeit verhandelt der Mieterverein wieder mit der GBW. Es ist nicht das erste Mal. Bereits vor drei Jahren hatte der Mieterverein mit der GBW eine Vereinbarung geschlossen, wie bei Mieterhöhungen für Wohnungen in der einkommensorientierten Förderung, sogenannten EOF-Wohnungen, verfahren werden kann. Damals kam man überein, anhand von mindestens drei frei finanzierten Vergleichswohnungen die ortsübliche Miete zu ermitteln und von dieser Summe dann 12,5 Prozent abzuziehen. Die so errechnete Mieterhöhung durfte 99 Euro nicht übersteigen und nur zu einer maximal 15-prozentigen Steigerung führen.

Eine "faire Lösung" nannte die Vorsitzende des Mietervereins Beatrix Zurek, inzwischen auch städtische Bildungsreferentin, die seinerzeit ausgehandelte Lösung. Einige Mieter urteilen bis heute anders, sie konnten und können den Kompromiss nicht nachvollziehen. "Bei einer Wohnung von rund 60 Quadratmetern beispielsweise haben 15 Prozent 90 Euro ausgemacht - eine Ermäßigung gab es in diesem Fall also gar nicht", erklärt die Sprecherin der Mietergemeinschaft, Sandra Hanke.

So gut man beim Mieterverein diese Sichtweise versteht - das Grundproblem sei der Vertrag, heißt es aus der Pressestelle. "Für die Adams-Lehmann-Straße gelten die gesetzlichen Vorgaben für EOF-Wohnungen, die das Land Bayern gemacht hat." Diese erlaubten es der GBW, "nach den üblichen rechtlichen Vorgaben die Mieten zu erhöhen". Inzwischen habe die Stadt zwar erkannt, dass Mitsteigerungen bei geförderten Wohnungen gedämpft werden müssten - weshalb der Stadtrat mit Beschluss vom Oktober 2009 zusätzliche Beschränkungen bei EOF-Wohnungen eingeführt hat. Für die GBW-Mieter am Ackermannbogen aber sei das bereits zu spät gewesen: Ihre Wohnanlage entstand 2008.

"Strittig bei den früheren Mieterhöhungen war lediglich, ob für die formelle Begründung der Mietspiegel herangezogen werden darf", so der Mieterverein. Das Landgericht vertrat damals die Auffassung, der Mietspiegel gelte bei EOF-Wohnungen nicht. Steigen konnten die Mieten aber dennoch - daher handelte der Mieterverein mit der GBW 2014 den Kompromiss aus. Jetzt, da die GBW die Miete der 104 Parteien erneut anheben will - die Information erreichte die Mieter im Februar -, ist insofern eine neue Situation entstanden, als sich die Rechtsauffassung geändert hat.

In zwei Berufungsverfahren macht das Münchner Landgericht deutlich, dass der Mietspiegel als Grundlage für Mieterhöhungen künftig auch bei EOF-Wohnungen herangezogen werden darf. "Es ist nun also leider noch leichter geworden, die Mieten für diese Wohnungen zu erhöhen", lässt der Mieterverein verlauten. Die Mieterorganisation ist deswegen wieder im Gespräch mit der GBW, um für seine Mitglieder die Höhe der Miete möglichst zu begrenzen. Demnächst werden erste Ergebnisse erwartet.

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