Schwabing:Immerhin etwas

Die Mietforderungen der GBW am Ackermannbogen sind reduziert

Von Ellen Draxel, Schwabing

Der Versuch, zu Gunsten von GBW-Mietern am Ackermannbogen drohende Mieterhöhungen zu begrenzen, ist zumindest teilweise geglückt. Der Mieterverein hat, wie er mitteilt, "in konstruktiven Gesprächen" einen Kompromiss für die Bewohner der Gebäude an der Adams-Lehmann-Straße 83-95 ausgehandelt, der "deutlich geringere Forderungen" des Vermieters beinhaltet. Die von der GBW geforderte Mieterhöhung hätte für die Mieter - je nach Wohnungsgröße - bis zu 165 Euro pro Monat zusätzlich ausgemacht. Nach dem Kompromiss sollen nun zehn Prozent von der geforderten Summe abgezogen werden. Außerdem darf die Erhöhung maximal 99 Euro betragen. Eine "sozialverträgliche Vorgehensweise", findet GBW-Gruppenchef Claus Lehner. Mehr sei angesichts der Rechtslage nicht drin gewesen, sagt Mietervereins-Chef Volker Rastätter.

Beim Bezug waren die 104 Schwabinger Wohnungen dank einer Bezuschussung durch die sogenannte einkommensorientierte Förderung (EOF) für Münchner Verhältnisse noch bezahlbar. Doch im Februar erreichte die Bewohner bereits die dritte "Mietanpassung" durch den Vermieter GBW, ein ehemals staatliches Unternehmen, das seit vier Jahren zur börsennotierten Immobiliengruppe Patrizia gehört: Die Miete sollte, wie schon drei Jahre zuvor, erneut um 15 Prozent angehoben werden.

Bei den EOF-Wohnungen bekommt der Bauträger Fördergelder. Dafür verpflichtet er sich, zu Beginn eine niedrigere Miete zu fordern, im Fall der Adams-Lehmann-Straße neun Euro pro Quadratmeter. Auch die Mieter bekommen Zuzahlungen zur Miete - je nachdem, wie viel sie verdienen. Nach der festgeschriebenen Erstvermietungsmiete darf der Vermieter dann allerdings die Miete alle drei Jahre um maximal 15 Prozent bis zur Höhe des Mietspiegels oder der Höhe anderer Vergleichswohnungen steigern. "Nach den EOF-Richtlinien und den Bestimmungen der Stadt München ist das rechtens", sagt dazu Volker Rastätter.

2009 wurde sich die Stadt zwar des Problems bewusst und schrieb weitere Beschränkungen für Mieterhöhungen bei EOF-Wohnungen fest. So darf nun etwa die Anfangsmiete die kompletten ersten fünf Jahre nicht erhöht werden. Diese neuen Regelungen gelten aber noch nicht für die 2008 bezogene Wohnanlage am Ackermannbogen. Fakt laut Rastätter aber bleibt: "EOF-Wohnungen sind kein Garant für eine dauerhaft niedrige Miete." Die Bewohner der Adams-Lehmann-Straße erfüllen diese Aussichten mit Sorge.

"Zukünftig werden sehr, sehr viele Mieter von EOF-Wohnungen bei der GBW ihre Wohnungen verlieren", prognostiziert Mietersprecherin Sandra Hanke in einem an Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) adressierten Schreiben vom vergangenen Dienstag. "Entweder, weil Sie durch ihre einfachen Jobs die Miete nicht bezahlen können oder weil das Jobcenter diese hohen Mieten nicht mehr übernimmt." Sie wolle, sagt Erzieherin Hanke, "nicht immerzu am unteren Ende der Gesellschaft stehen, obwohl ich mich anstrenge, arbeite, für andere sorge".

Der Mieterverein sieht bei EOF-Wohnungen besonders den Landesgesetzgeber in der Pflicht. "Es wäre Aufgabe des Landes Bayern, bei Mieterhöhungen auch die Zuschüsse für die Mieter anzupassen." Dass Mieter nach einigen Jahren genauso viel zahlen müssten wie auf dem freien Markt, sei "nicht die Idee von gefördertem Wohnraum".

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