Süddeutsche Zeitung

Schwabing:Für 13 000 Euro an der Luft

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Wirtin am Hohenzollernplatz klagt über Freischankflächen-Gebühr

Von Ellen Draxel, Schwabing

Hanna Hornik glaubte zunächst, sich verlesen zu haben, als sie vor kurzem den Bescheid vom Kreisverwaltungsreferat erhielt. Mehr als 13 000 Euro soll die Betreiberin des Asia-Restaurants "Yum to take" bezahlen - dafür, dass sie ihren Gästen vielleicht vier Monate im Jahr einen Sitzplatz im Freien anbieten kann.

Gut 170 Quadratmeter umfasst die Freischankfläche des Imbisses, wegen dieser Fläche wollte Hornik mit ihrem Geschäft an den Hohenzollernplatz. Aber damals rechnete sie nicht mit einer solch "horrenden Summe" an Gebühren. Außerdem hatte sie gehofft, der Platz in der Mitte Westschwabings würde in absehbarer Zeit wieder attraktiver gestaltet. Doch aus der Modernisierung wird wohl so schnell nichts werden, weil Fragen des Urheberrechtes derzeit eine Neugestaltung blockieren. "Der Hohenzollernplatz ist nicht die Maximilian-, die Residenz- oder der Theatinerstraße. Es kann doch nicht sein, dass hier so viel verlangt wird", klagt die Wirtin.

Hintergrund des Bescheids ist eine Aktualisierung der Sondernutzungsrichtlinien vom April 2014. Der Stadtrat billigte seinerzeit eine Erhöhung der Gebühren für Freischankflächen, Straßen und Plätze wurden in verschiedene Kategorien eingeteilt. Gruppe eins ist die günstigste Lösung, sie gilt in weniger attraktiven und wirtschaftsträchtigen Lagen. Dort kostet ein Quadratmeter Freischankfläche jetzt zwölf Euro jährlich, zuvor waren es acht. Teurer wird es für Wirte, deren Restaurants oder Kneipen in Straßen der Gruppe zwei und drei liegen. Der Hohenzollernplatz aber wurde der höchsten Kategorie zugeordnet - mit 77 Euro pro Quadratmeter. Früher waren es in dieser sogenannten Klasse S lediglich 38,50 Euro.

Der Westschwabinger Bezirksausschuss, den Hornik um Unterstützung bat, teilt die Meinung der Wirtin. Der Hohenzollernplatz sei, obgleich pulsierendes Herz Westschwabings, nicht zuletzt wegen seiner derzeitigen Optik nicht höher als in Gruppe drei einzustufen. Und das wären Kosten von 54 Euro pro Quadratmeter. Ein Brief ans Kreisverwaltungsreferat soll die Relation nun wieder herstellen.

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Quelle:
SZ vom 28.03.2015
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