Schwabing:Bedrohte Ruhezone

Die Zustimmung der Lokalbaukommission zu einem Bauprojekt an der Herzogstraße löst harsche Kritik aus

Von Ellen Draxel, Schwabing

Walter Klein (SPD) will, wie er angekündigt hat, einen "deutlichen Brief" an Cornelius Mager schreiben. Der Vorsitzende des Westschwabinger Bezirksausschusses reagiert damit auf eine Entscheidung der Lokalbaukommission, deren Chef Mager ist: Denn die Behörde hat ein Bauprojekt genehmigt, das aus Sicht des Stadtteilgremiums so nicht hinnehmbar ist.

Das Gebäude, um das es konkret geht, liegt an der Herzogstraße. Laut den Unterlagen, die die LBK "wie beantragt" durchgewunken hat, ist im Innenhof der Hausnummer 84 der Neubau eines fünfgeschossigen Rückgebäudes mit acht Studentenappartements geplant. Die Stadtteilvertreter lehnten den Vorbescheidsantrag bereits Anfang des Jahres ab, und zwar aus mehreren Gründen: Einerseits, weil ein Wohngebäude zwischen drei Kommunwänden aus ihrer Sicht "baulich nicht vertretbar" ist und die Abstandsflächen nach Süden nicht eingehalten werden. Aber auch, weil das Projekt neun großen Bäumen, die unter die Baumschutzverordnung fallen und bis zu 15 Meter hoch sind, das Leben kosten würde. Zugleich sind Ersatzpflanzungen auf dem kleinen Grundstück nicht möglich. Hinzu kommt außerdem, dass die grünen Innenhöfe neben den schmucken Fassaden erst den Charme des am dichtesten besiedelten Stadtbezirks Münchens ausmachen. Nicht umsonst erfreuen sich die Schwabinger Hofflohmärkte im Sommer so großer Beliebtheit, erlauben sie doch einen einmaligen Blick in diese ansonsten verborgene Welt.

Solch eine Ruhezone aber droht nun zerstört zu werden. Außerdem wird laut der Planung wohl ein Spielplatz im Hof verschwinden, der von den Nachbarskindern aus der Apianstraße 8 mitgenutzt wird. "Der kleine Hof ist aber ein Idyll für beide Häuser", betonen die Bürgervertreter. Kein Zaun trennt die beiden Grundstücke, nachbarschaftliche Treffen sind die Regel. Dass die erforderlichen acht Auto-Stellplätze auf einem Grundstück in der Nähe nachgewiesen werden sollen, ist für den Bezirksausschuss ebenfalls ein No-go.

Die städtische Lokalbaukommission jedoch kommt "nach sorgfältiger Prüfung des Antrags zu dem Ergebnis, dass der Baukörper sich in die rückwärtige Bebauungsstruktur einfügt", eine "ausreichende Belichtung und Belüftung gewährleistet" ist und die Überlagerung der Abstandsflächen lediglich "geringfügig" ausfällt. Das Vorhaben ist damit aus Sicht der Genehmigungsbehörde "planungsrechtlich zulässig".

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