Süddeutsche Zeitung

Schwabing:Absage an "Lex Leo"

Stadt will keine Sonderregeln für die Flaniermeile

Lange schon beobachten die Schwabinger und ihre politischen Vertreter im Bezirksausschuss (BA) den schleichenden Wandel der Leopoldstraße zu einer Kommerz-Meile. Zuletzt richtete das Lokalgremium den Blick auf die Gehsteige - und sah es als geboten an, mittels einer "Lex Leo" dem merkantilen Treiben auf den Trottoirs Einhalt zu gebieten. Die Politiker wollten die Sondernutzungsrichtlinien quasi exklusiv für die Leo verschärft haben. Dem hat das Kreisverwaltungsreferat (KVR) jetzt jedoch eine Absage erteilt.

Dem BA geht es um eine Art Entrümpelung, ihnen sind herumstehende Grillkohle-Tüten oder Kleiderständer ein Dorn im Auge. Die bis Juni 2017 geltenden Sortimentsbeschränkungen, etwa für Obst, Postkarten, Presseerzeugnisse, sollten wieder gelten. Das KVR verteidigt den damals gefassten Lockerungsbeschluss des Stadtrates, der auch für Prinzregenten-, Ludwig-, Brienner und Nymphenburger Straße gilt. Es sei nicht ersichtlich, weshalb die Leopoldstraße besonders schützenswert sei, so die Auffassung der Behörde. Auch einem Produktwerbungsverbot auf Sonnenschirmen mag das KVR nicht nachkommen. Dieses könne hinsichtlich der Gleichbehandlung nicht verfügt werden, auch im besonders geschützten Altstadt-Bereich sei diese Art der Werbung zulässig.

Ferner will die Verwaltung weiterhin erlauben, dass Obst- und Blumenkarren über Nacht stehen bleiben. Der BA befand sie als "hässliche Bauwerke im öffentlichen Raum"; für das KVR haben die Wagen "seit vielen Jahren Tradition in München" und prägten das Stadtbild mit. "Über Geschmack und Gestaltung lässt sich sicherlich streiten", räumt die Behörde ein, doch die Karren sollen bleiben dürfen, damit sie die Händler nicht jeden Tag herbeischaffen müssen, was, so die Ansicht das KVR, positive Auswirkungen auf die verkehrsbelastete Leopoldstraße habe.

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Quelle:
SZ vom 18.02.2020 / smüh
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