Als es das 49-Euro-Ticket noch nicht gab, war der Betrug mit Bahntickets in kriminellen Kreisen ein durchaus einträgliches Geschäft. Mithilfe von geklauten Kreditkarten buchte etwa ein 29-jähriger Münchner binnen drei Jahren 810 Online-Zugfahrtickets im Wert von nicht weniger als 34 242,50 Euro. Vor einem Schöffengericht am Amtsgericht München bekam er hierfür jetzt die Quittung. Wegen Computerbetrugs verurteilte es ihn zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten.
In knapp einhundert Fällen hatte der 29-Jährige die Fahrkarten für sich genutzt. Alle anderen verkaufte er gewinnbringend weiter. Betrug der Wert eines Tickets mehr als 25 Euro, ging das Gericht von gewerbsmäßigem Handeln aus, da der Angeklagte arbeitslos und ohne festes Einkommen ist und sich "durch die Taten eine Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer" habe verschaffen wollen.
In seinem Urteil hielt das Schöffengericht dem 29-Jährigen zugute, dass er die Vorwürfe aus der Anklage eingeräumt habe, lange in Untersuchungshaft saß und sämtliche Taten bereits geraume Zeit zurückliegen. Zu seinen Lasten wertete es die Höhe des entstandenen Schadens, das "planvolle Vorgehen" und die "nicht unerhebliche kriminelle Energie". Außerdem, so das Urteil, sei der Angeklagte, wenn auch nicht einschlägig, so doch immerhin schon vorbestraft. Gemäß dem Motto "Verbrechen darf sich nicht lohnen" ordnete das Gericht neben der verhängten Haft die Einziehung des entstandenen Schadens in Höhe von 34 242,50 Euro bei dem Angeklagten ein.
Die Entscheidung des Schöffengerichts (Az. 842 Ls 255 Js 129471/22) ist noch nicht rechtskräftig. Denn sowohl der 29-Jährige als auch die Staatsanwaltschaft haben dagegen Berufung eingelegt.