Amtsgericht München:Wenn die Arbeitssuche im Gefängnis endet

Amtsgericht München: Immer wieder betrügen Kriminelle ältere Menschen. Ihre Masche sind sogenannte Schockanrufe.

Immer wieder betrügen Kriminelle ältere Menschen. Ihre Masche sind sogenannte Schockanrufe.

(Foto: Sebastian Gollnow/dpa-tmn)

Ein 35-Jähriger findet im Internet einen Job. Inseriert von einer kriminellen Bande, die ihre Opfer mit sogenannten Schockanrufen um ihr Erspartes bringt - und einen Abholer für das Geld braucht.

Weil er sich in finanziellen Schwierigkeiten befand, suchte ein 35-Jähriger auf einer Kleinanzeigenplattform im Internet nach Arbeit. Der Mann wurde fündig, hat jetzt aber noch mehr finanzielle Probleme - und muss sogar ins Gefängnis. Für zweieinhalb Jahre. Was der Mann, der jetzt vom Amtsgericht München verurteilt worden ist, zunächst nämlich nicht wusste, war, dass es sich bei den Leuten, auf deren Inserat hin er sich gemeldet hatte, um Kriminelle handelt.

Ihre Masche sind sogenannte Schockanrufe. Obwohl er eigentlich einer redlichen Arbeit nachgehen wollte, wie der 35-Jährige dem Gericht glaubhaft versicherte, ließ er sich auf den angebotenen Job ein. Er bestand darin, die Beute, die die Bande mit Schockanrufen bei ihren Opfern machte, an deren Haustüre abzuholen. Einmal ging die Sache für den Angeklagten gut.

Im Juli vergangenen Jahres hatte eine Frau, die Mitglied der Bande ist, bei einer 75-Jährigen angerufen und sich als Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft München I vorgestellt. Um wen es sich bei der Anruferin handelte, haben die Fahnder der Polizei bislang noch nicht herausgefunden. Die Unbekannte tischte der Seniorin am Telefon eine Lügengeschichte auf. Demnach hätte deren Tochter einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem eine Mutter von zwei Kindern zu Tode gekommen sei. Um zu verhindern, dass ihre Tochter sofort ins Gefängnis komme, sollte sie eine Kaution zahlen. Die 75-Jährige hob daraufhin 45 800 Euro von ihrem Konto ab. Das Geld nahm der Angeklagte von der Frau entgegen und übergab es wiederum Hintermännern der Bande. Von der Beute erhielt der 35-Jährige gerade einmal 200 Euro.

Wenige Wochen später versuchte es die Bande mit derselben Masche bei einer 70-Jährigen. Doch die Frau durchschaute den Plan und verständigte die Polizei. Als der Angeklagte bei ihr 57 000 Euro abholen wollte, wurde er von den Beamten festgenommen.

Das Amtsgericht verurteilte den 35-Jährigen wegen gewerbsmäßigen und versuchten gewerbsmäßigen Bandenbetrugs. Da mit sogenannten Schockanrufen immer wieder Menschen um ihr Erspartes gebracht würden, müssten solche Taten "eindrucksvoll geahndet" werden, heißt es in der Urteilsbegründung. Außerdem ordnete das Gericht an, dass der Mann den entstandenen Schaden in Höhe von 45 800 Euro ersetzen muss.

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