Im Prozess um Vergewaltigung und Mord in einem Altenheim hat sich der Beschuldigte am Dienstag vor dem Landgericht II auf fehlende Erinnerung berufen. "Er weiß nichts, er hat keine Erinnerungen an irgendwas", sagte der Anwalt des 88 Jahre alten Alzheimerpatienten. Der alte Mann wurde daraufhin von der Pflicht entbunden, an der Hauptverhandlung gegen ihn teilzunehmen - auch aus Gründen der "Verfahrensökonomie", wie der Vorsitzende Richter sagte.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, eine Mitbewohnerin in einem Altenheim im Landkreis Miesbach vergewaltigt und ermordet zu haben. Er soll brutal über die ebenfalls an einer Demenz erkrankte, 85 Jahre alte Frau hergefallen zu sein. Er soll die bettlägerige Seniorin in ihrem Zimmer vergewaltigt und so heftig verprügelt haben, dass sie später im Krankenhaus an einer Lungenentzündung starb - ausgelöst durch eingeatmetes Blut. Der Mann soll ihr auch mehrere Rippen gebrochen haben.
Der 88-Jährige gilt wegen seiner Erkrankung als schuldunfähig. Ihm droht im Falle einer Verurteilung keine Haftstrafe, aber die dauerhafte Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie.