Schlägerei in der 089 Bar:Kopfstoß auf der Tanzfläche

Mit einem Kopfstoß traf er das Gesicht seines Opfers mit voller Wucht. Nun wurde der 34-jährige Gast der 089 Bar zu einer Geldbuße verurteilt.

Andreas Salch

Der Kopfstoß, mit dem Ulf L. seinen Kontrahenten auf der Tanzfläche der 089 Bar am Maximiliansplatz niederstreckte, kam unvermittelt und soll mit voller Wucht das Gesicht des Opfers getroffen haben. Angeblich war das dumpfe Geräusch trotz der lauten Musik in der Bar zu hören.

Am Montag musste sich Ulf L., 34, für die Attacke in den frühen Morgenstunden des 16. März dieses Jahres vor dem Amtsgericht München verantworten, und er gab sich kleinlaut. Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben. Ulf L. musste also mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten rechnen.

In den Stunden vor der Tat an jenem 16. März hatte der Kaufmann mit Freunden gefeiert und Cocktails getrunken. Auf der Tanzfläche der 089 Bar soll er immer wieder sein T-Shirt hochgezogen und die Freundin seines Kontrahenten belästigt haben. Als dieser dazwischen ging, stieß Ulf L. Moritz S. mit dem Kopf ins Gesicht.

Der 30-Jährige begann sofort aus Nase und Mund zu bluten, ein Schneidezahn splitterte teilweise ab. Zum Zeitpunkt der Attacke hatte Ulf L. eine Blutalkoholkonzentration von knapp über zwei Promille. Der Kopfstoß sei auf der Skala der gefährlichen Körperverletzungen "im alleruntersten Bereich anzusiedeln", meinte ein Rechtsmediziner, den das Gericht befragte.

Todesfälle bei frontal ausgeführten Kopfstößen seien ihm keine bekannt. Aber der Kopfstoß soll doch so heftig gewesen sein, dass man ihn hören konnte, hakte die Staatsanwältin nach. Dazu könne er nichts sagen, erklärte der Mediziner. Nach der Einschätzung des Gutachters verurteilte das Gericht Ulf L. nur wegen einfacher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 5400 Euro.

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