Scheidungskrieg vor Gericht:Die Prinzessin und die Mafia

Eine italienische Prinzessin, eine Hochzeit in Las Vegas, ein blutiges Messer und ein geheimnisvoller Großonkel mit Verbindungen zum organisierten Verbrechen: Ein bizarrer Scheidungskrieg um viel Geld beschäftigt das Münchner Oberlandesgericht.

Der Fall, der am Montag Nachmittag im Saal 10 des Münchner Oberlandesgerichtes verhandelt wurde, hat alle Zutaten eines ZDF-Sonntagsfilms. Nur ein Happy End wird es wahrscheinlich nicht geben: Dazu sind die noch verheirateten, aber längst getrennten Eheleute zu zerstritten.

Der promovierte Rechtsanwalt und seine spätere Frau hatten sich 2007 über eine Partnerbörse im Internet kennengelernt, ein Jahr darauf heirateten sie in Las Vegas. Anscheinend war der Mann seiner Frau völlig verfallen: Er überschrieb ihr nicht nur eine schicke Eigentumswohnung in der Münchner City, die er für über zwei Millionen Euro gekauft hatte, sondern überwies ihr in den Jahren nach der Hochzeit auch insgesamt 650.000 Euro Bares.

2010 wendete sich das vermeintliche Glück: Das Paar stritt sich, einmal verletzte die Frau ihren Mann sogar mit einem Messer. Die Eigentumswohnung, in der die Eheleute gemeinsam mit dem Adoptivvater der Frau lebten, wurde verkauft, das Geld sollte auf ein Konto der Frau in Liechtenstein überwiesen werden.

Nach der Trennung wollte der Ehemann sein Geld zurück. Er sei nur deshalb so großzügig gewesen, weil ihm seine Frau mit der italienischen Mafia gedroht hätte. Vor der Hochzeit habe sie sich im Internet als Prinzessin aus einem italienischen Adelsgeschlecht ausgegeben. Ihr Großonkel, das mächtige Familienoberhaupt halte nichts von der Ehe seiner Nichte und würde seine Mafia-Verbindungen spielen lassen, wenn er nicht gehorche.

Um zu verhindern, dass sich seine Frau mit dem Geld ins Ausland absetzt, besorgte sich der Mann beim Landgericht einen sogenannten Arrestbeschluss - damit kann man fremdes Geld pfänden, bis ein Gericht über den Streit entschieden hat. Die Frau focht diesen Beschluss an und stritt alle Vorwürfe ab. Die Eigentumswohnung und die Bargeldzahlungen seien Liebesbeweise gewesen. Ihr Mann sei psychisch krank.

Das Oberlandesgericht sollte nun am Montag in der zweiten Instanz noch einmal über diesen Arrest entscheiden. Es schlug einen Vergleich vor, um langwierige Zeugenbefragungen über die gegenseitigen Vorwürfe zu vermeiden. Nach zähen Verhandlungen ließen sich die Anwälte der zerstrittenen Eheleute darauf ein.

Jetzt soll der Mann die Hälfte des Erlöses aus dem Wohnungsverkauf bekommen, die Frau nimmt ihre Berufung zurück. Einen Schönheitsfehler hat der Vergleich: Bis Dienstag, 16 Uhr kann er noch widerrufen werden. Es geht um viel Geld, und die eigentliche Frage, ob der Mann sein Geld zurückbekommt, ist noch gar nicht geklärt. Schließlich läuft auch noch das Scheidungsverfahren. Die Prinzessin und die Mafia beschäftigen die Gerichte also noch länger.

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