S-Bahn:Frau findet 14 600 Euro in Handtasche und will keinen Finderlohn

Tasche ehrliche Finderin

An der S-Bahn-Station Westkreuz fand die Frau die Handtasche mit den 14 000 Euro darin.

(Foto: Bundespolizei/oh)

Die Tasche liegt auf einer Bank an einer Münchner S-Bahn-Station. Die 39-Jährige entdeckt sie und meldet sich bei der Polizei.

Von Thomas Schmidt

Sie hatte Geburtstag, doch diese Tasche voller Geld war trotzdem kein Geschenk: Eine 39-jährige Griechin aus Aubing hat am Dienstag eine verlassene Damenhandtasche entdeckt, die auf einem Sitz an der S-Bahn-Station Westkreuz abgelegt war. Darin fand sich ein großes Bündel Bargeld; es waren, wie sich später herausstellte, 14 620 Euro. Die 39-Jährige zögerte nicht, wählte die 110 und informierte die Polizei über ihren wertvollen Fund. Nicht mal einen Finderlohn, der ihr rechtlich zustünde, wollte sie haben. Ehrlichkeit siegt über Gier, nicht zum ersten Mal.

Den Fund hätten viele vermutlich gern als ihr Eigentum ausgegeben, doch wem das Geld tatsächlich gehört, klärten die Ermittler der Bundespolizei rasch. Eine Geschäftsfrau aus Grünwald meldete sich nämlich ebenfalls beim Notruf, nachdem sie ihr potenziell teures Missgeschick bemerkt hatte. Bis zum Hauptbahnhof war die 40-Jährige mit der S-Bahn gefahren, als ihr auffiel, dass ihre Tasche verschwunden war.

Die knapp 15 000 Euro waren Einnahmen aus ihrem Restaurant, die sie am Faschingsdienstag bei ihrer Bank abgeben wollte - doch die war mittags schon geschlossen. Dank der Informatikerin, die am Dienstag 39 Jahre alt wurde, konnte sie ihre Tasche mitsamt Bargeld nur eine halbe Stunde später bei der Polizei abholen. Kurz darauf rief die 40-Jährige erleichtert bei der Aubingerin an, doch auf einen Finderlohn verzichtete die Mutter von drei Kindern.

In einer ähnlichen Situation "würde ich mich freuen, wenn jemand mein Geld abgibt", sagte sie laut Bundespolizei-Sprecher Wolfgang Hauner. "Es ist nicht mein Geld, woher sollte sich da ein Anspruch ergeben, dass ich etwas bekomme?" Dabei sieht das Gesetz sehr wohl einen solchen Anspruch vor, auch wenn er eher gering ausfällt: Wer etwas in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden findet, dem steht ein Finderlohn von gerade mal 1,5 Prozent des Werts zu. Im Fall der Aubingerin wären das 219,30 Euro.

Finanziell lohnt sich Ehrlichkeit also kaum. Andererseits macht sich ein Finder strafbar, wenn er das Geld oder den Wertgegenstand für sich behält. Juristen sprechen von Fundunterschlagung, die mit einer Geldstrafe oder sogar einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden kann. "Man ist verpflichtet, die Fundsache schnellstmöglich bei einer Fundstelle abzugeben", erläutert Polizeisprecher Hauner. Können die Ermittler beispielsweise mithilfe von Videobildern den Finder identifizieren und besuchen ihn zu Hause, bevor er das Geld abgegeben hat, dann wird es heikel.

Die 39-Jährige kümmerte das alles nicht, sie war einfach ehrlich. Wie auch eine Sozialhilfeempfängerin aus Freising, die am Dienstag vergangener Woche 26 000 Euro in einer Strumpfschachtel fand. Eine Rentnerin hatte ihr Erspartes in den Socken versteckt. Nachdem die alte Frau gestorben war, wanderte die ungeöffnete Schachtel in einen Gebrauchtwarenladen und gelangte so schließlich in den Besitz der Sozialhilfeempfängerin. Obwohl eine Fundunterschlagung wohl nie aufgeflogen wäre, lieferte sie jeden Cent bei der Polizei ab. Am Ende wurde die Summe dem Nachlassverwalter übergeben.

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