Rolltreppen:Was es mit "rechts stehen, links gehen" auf sich hat

Rolltreppen: An Überholen nicht zu denken ist auf den überfüllten Rolltreppen an der Theresienwiese, wenn die Oktoberfestbesucher kommen.

An Überholen nicht zu denken ist auf den überfüllten Rolltreppen an der Theresienwiese, wenn die Oktoberfestbesucher kommen.

(Foto: Alessandra Schellnegger)

Dass man anderen auf der Rolltreppe nicht im Weg steht, ist ungeschriebenes Gesetz - doch manche scheinen es nicht zu kennen. Doch nicht jeder wird gleich zurechtgewiesen.

Noch eine Minute bis zur Abfahrt des Zugs: Das müsste gerade noch reichen. Doch dann auf der Rolltreppe, die hinauf führt zu den Gleisen des Hauptbahnhofs: Stau. Von wegen "rechts stehen, links gehen" - hier steht alles. Manche scheinen dieses ungeschriebene Gesetz nicht zu kennen, obwohl es die Deutsche Bahn in der Hausordnung für ihre Bahnhöfe zumindest teilweise festgezurrt hat: "Auf Fahrtreppen rechts stehen" heißt es da. Das mit dem links gehen scheint indessen Interpretationssache zu sein, und so kommt es auf Münchens Rolltreppen immer wieder zu unliebsamen Zwischenfällen, weil die einen die Bremser verdammen, und die anderen sich über ungehobelte Drängler beschweren. Münchner Soziologen haben das zum Anlass für eine Studie genommen. Im Auftrag der Ludwig-Maximilians-Universität haben Studenten die linke Seite von Rolltreppen blockiert und dabei die Reaktionen der Benutzer getestet. Demnach wurden Frauen, die im Weg standen, häufiger zurechtgewiesen als Männer. Und auch in legerer Kleidung wurden die Studenten öfter und zum Teil auch rüder angesprochen als im seriösen Outfit.

Der Laie fragt sich, warum man da nicht einfach breitere Rolltreppen baut, sodass genügend Platz ist für die, die es eilig haben. Dafür aber gibt es die europäische Norm EN 115, und diese definiert die "maximal erlaubte Stufenbreite": 110 Zentimeter, ausreichend Platz für zwei Benutzer, die sich beide an einem Treppenlauf festhalten können. Das ist eine Sicherheitsanforderung. Ebenfalls aus Sicherheitsgründen sind durch eine Aktualisierung der Norm seit Anfang 2010 Kinderwägen auf Rolltreppen nicht mehr erlaubt.

Auch die Maximalgeschwindigkeit der Treppen ist in dieser Norm geregelt: Schneller als 0,75 Meter in der Sekunde dürfen sie nicht nach oben beziehungsweise unten fahren. In München bleibt man unter diesem Tempo, hier werden die Benutzer mit 50 Zentimeter pro Sekunde transportiert. Nur zur Wiesnzeit fahren die Rolltreppen an der Theresienwiese nach oben schneller, nämlich 0,68 Meter in der Sekunde. Auf diese Weise würden, so heißt es bei der MVG, in Spitzenzeiten bis zu 12 500 Personen pro Stunde befördert, also mehr als 200 pro Minute.

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