Richter geben Stadt gegen Vinzenzmurr recht:"Nicht unerhebliche Missstände"

Die Stadt durfte über ihren Verdacht gegen Vinzenzmurr informieren, sagt das Verwaltungsgericht. Demnach sei der "Verdacht auf lebensmittelrechtliche Verstöße" bei der Großmetzgerei in einer "Vielzahl von Fällen" durch "Tatsachen" gestützt.

Bernd Kastner

Der Richterspruch ist noch nicht rechtskräftig, dennoch stärkt er das Auskunftsrecht der Presse und damit der Öffentlichkeit, wenn es um Lebensmittelhygiene geht. Das Verwaltungsgericht (VG) hat jetzt begründet, warum es der Stadt erlaubt, die Öffentlichkeit zumindest grob über die gegen Vinzenzmurr verhängten 29 Bußgeldbescheide zu informieren.

Diese Bescheide wegen mutmaßlicher Hygiene-Verstöße werden von der Großmetzgerei ebenso angefochten wie der Beschluss des VG zugunsten der städtischen Infopolitik. Die Metzgerei will, dass das Kreisverwaltungsreferat zu den noch laufenden Bußgeldverfahren schweigt.

In der vom VG veröffentlichten Begründung sind Passagen geschwärzt, in denen wohl die konkreten Vorwürfe referiert werden. Diverse Formulierungen aber lassen Rückschlüsse zu, dass es sich bei den angeblichen Mängeln, notiert von Lebensmittelexperten nach einer Kontrolle am 30. März 2011 in 24 Filialen, "nicht um bloße Lappalien" handle, wie die Richter formulieren.

Der "Verdacht auf lebensmittelrechtliche Verstöße" in einer "Vielzahl von Fällen" sei "hinreichend durch Tatsachen" gestützt. Das KVR habe seine Vorwürfe "sorgfältig und im Detail beschrieben und eruiert", schreiben die Richter. "In mehreren Fällen wurden zusätzlich Hygienemängel in den Betriebs- und Verkaufsräumen festgestellt." Auch habe das KVR "Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz" gerügt.

Die mutmaßlichen Mängel seien laut 22. Kammer ein "Vorgang von gravierendem Gewicht". Es handle sich "um ernst zu nehmende, nicht unerhebliche Missstände". Deshalb gebe es ein "starkes öffentliches Informationsbedürfnis", gerade bei einer "Großmetzgerei, die im Fokus der Öffentlichkeit steht und stehen will". Das Auskunftsrecht der Presse überwiege das Geheimhaltungsinteresse der Firma; selbst dann, wenn, wie in diesem Fall, keine Gesundheitsgefahr bestanden habe.

Vinzenzmurr beklagt, durch die Mitteilung der Stadt an die Süddeutsche Zeitung vorverurteilt zu werden. Die Metzgerei äußerte sich bislang nicht inhaltlich zu den Vorwürfen. Das letzte Wort im Streit um die Information der Öffentlichkeit hat der Verwaltungsgerichtshof.

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