Rezeptionistin klagt gegen Boulevardblatt:Falsche Tochter

Mit Moderatorin Gundis Zámbó war sie auf dem roten Teppich abgelichtet worden. Ein Boulevardblatt nutzte das Foto für eine weniger appetitliche Story - und machte aus der Friseur-Angestellten Zámbós Tochter. Jetzt forderte die Münchnerin dafür Schmerzensgeld.

Ekkehard Müller-Jentsch

Es könnte der Traum so mancher Münchnerin sein: Hübsch aufgebrezelt vor klickenden Pressekameras an der Seite einer Boulevard-Prominenten über den roten Teppich des Bayerischen Hofs zu gehen. Eine 26-jährige Münchner Friseur-Rezeptionistin jedoch verlangt für diesen Auftritt Schmerzensgeld.

An der Seite der Moderatorin Gundis Zámbó war sie beim Aufgalopp zum Audi Generation Award abgelichtet worden. Und just dieses Foto hatte eine Münchner Boulevardzeitung als schmückendes Beiwerk zu einer weniger appetitlichen Story ausgesucht: Die Zámbó habe ihren Ex auf Unterhalt für die 16-jährige Tochter Greta verklagt - das Foto sollte angeblich Mutter und Tochter zeigen. Diese peinliche Verwechslung war einer Klatschfoto-Agentur passiert, die ihre Bilder schlampig beschriftet hatte. Die Redaktion hatte das ungeprüft übernommen.

Die Friseur-Angestellte wollte für die behauptete Schmach, von Kolleginnen und Kundinnen nun als 16-jährige Zámbó-Tochter gehänselt zu werden, das volle Programm: 1500 Euro Schmerzensgeld, eine Unterlassungserklärung des Verlags, und das Bild soll gar in den letzten noch existierenden Archiv-Exemplaren geschwärzt werden.

Der Richter der Pressekammer am Landgericht München I verkündete am Montagnachmittag das Urteil: Bloßes Veräppeln rechtfertige weder Schmerzensgeld noch Schwärzen - "es geht doch hier nicht um ein ehrverletzendes Paparazzi-Bild, das durchs Schlüsselloch geschossen wurde". Die Münchnerin geht also leer aus.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: