Bayerische StaatsgemäldesammlungenErstmals Restitution nach neuem Rechtsverständnis

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Das Bild „Hl. Anna Selbdritt“ aus dem Umkreis von Lucas Cranach d.Ä. (um 1522-1525 entstanden).
Das Bild „Hl. Anna Selbdritt“ aus dem Umkreis von Lucas Cranach d.Ä. (um 1522-1525 entstanden). (Foto: Bayerische Staatsgemäldesammlungen, Sibylle Forster)

Die bayerischen Gemäldesammlungen haben ein Gemälde aus dem Umkreis von Lucas Cranach d.Ä. restituiert. Ein Beispiel für eine neue Ära bei der Rückgabe von NS-Raubgut?

Von Jürgen Moises

Würde man Gemälden die menschlichen Geschichten dahinter ansehen, dann blickten die Jungfrau Maria, ihre Mutter, die heilige Anna, und der Jesusknabe nicht so ruhig und selig. Wobei, so ganz eindeutig sind ihre Blicke nicht auf dem kleinformatigen Bild „Hl. Anna Selbdritt“ aus dem Umkreis Lucas Cranach d.Ä., das nun von den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen an Hannah Cavendish-Palmer zurückgegeben worden ist. Cavendish-Palmer ist die Urenkelin von Ernst Magnus, einem jüdischen Bankier, der zusammen mit seiner Frau Ida 1935 vor den Nazis aus Hannover nach Lausanne geflohen ist. Dort musste er das Bild sowie weitere Wertgegenstände veräußern, um damit die weitere Flucht nach Kuba zu bezahlen.

Damit ist das Gemälde „Fluchtgut“. Und somit ein Fall, bei dem eine Restitution nach bisheriger Rechtsprechung angeblich nur schwer möglich war. Tatsächlich stellten die Erben bereits 2009 ein Restitutionsgesuch, das nach Prüfung im Jahre 2010 auf Grundlage der damaligen Handreichung abgelehnt worden war. Seit 2024 gibt es aber einen neuen Bewertungsrahmen, der stärker als bisher Bereiche wie Händlerware, Auslandsverkäufe und Fluchtgut regelt. Außerdem gibt es ein neues, bundesweit zuständiges Schiedsgericht „NS-Raubkunst“, das bei schwierigen Restitutionsfragen angerufen werden soll. Das Gemälde „Hl. Anna Selbdritt“ ist das erste Werk, das von den Staatsgemäldesammlungen auf dieser neuen Grundlage zurückgegeben wurde.

Hannah Cavendish-Palmer (rechts), Tochter der Erbin nach Ernst und Ida Magnus, und Anton Biebl, Leiter der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, bei der Übergabe des Gemäldes „Hl. Anna Selbdritt“.
Hannah Cavendish-Palmer (rechts), Tochter der Erbin nach Ernst und Ida Magnus, und Anton Biebl, Leiter der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, bei der Übergabe des Gemäldes „Hl. Anna Selbdritt“. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Vom bayerischen Kunstminister Markus Blume hieß es dazu vorab: „Ich freue mich, dass der klar definierte und erweiterte Kriterienkatalog des neuen Bewertungsrahmens des Schiedsgerichts NS-Raubgut die rechtlichen Voraussetzungen für die Rückgabe des Gemäldes ‚Hl. Anna Selbdritt‘ an die Erben nach Ernst Magnus schafft. Mit dem Start der Schiedsgerichtsbarkeit hat eine neue Ära bei der Rückgabe von NS-Raubkunst begonnen – und sie wirkt weit über den Rechtsweg hinaus.“ Im Fall der „Hl. Anna Selbdritt“ hat das jedenfalls bewirkt, dass Hannah Cavendish-Palmer das Gemälde im Büro des Leiters der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen Anton Biebl endlich entgegennehmen konnte. Wofür sie sich bei den Bayerischen Staatsmuseen bedankte.

Cavendish-Palmer bedankte sich aber auch bei der „deutschen Bevölkerung“ für die Bereitschaft, „zuzuhören, sich zu erinnern und die tragische Verfolgung ihrer Familienmitglieder und von vielen anderen wahrzunehmen“. Sie sagte außerdem: „Ich flehe die deutschen Institutionen an, mit der Rückgabe von gestohlenen Werken fortzufahren.“ Was das betrifft, da gibt es noch einiges zu tun. Denn auch wenn es bei der Rückgabe nicht Thema war: Dass der bisherige Umgang mit NS-Raubkunst in Bayern zuletzt stark in der Kritik stand, dass es am Willen und an Transparenz fehlte, wie SZ-Berichte im Frühjahr schilderten, das schwang natürlich im Hintergrund mit.

Kunstminister Markus Blume sprach im November in diesem Zusammenhang sogar von „einem wilden Jahr“ und versprach einen Neuanfang. Und an anderer Stelle sagte er, dass „seit diesem Frühjahr mit mehr Tempo, mehr Transparenz und mehr Ergebnissen“ gearbeitet würde. Bei der „Hl. Anna Selbdritt“ scheint das funktioniert zu haben. Wobei man sagen muss: Es ist kein wirklich hochpreisiges Werk. Aber mal sehen. Denn Hannah Cavendish-Palmer will das Gemälde zusammen mit ihrem Bruder im Februar bei Sothebys in New York versteigern lassen. Ob die neuen Regelungen etwa in Bezug auf „Fluchtgut“ noch weitere Neubewertungen und Restitutionen bewirken? Nun, laut der Provenienzforscherin in den Staatsgemäldesammlungen, Andrea Bambi, gibt es aktuell keine vergleichbaren Fälle.

Was sonst Restitutionsverfahren betrifft, da sind laut Anton Biebl aktuell zwölf am Laufen. Und er erzählte, dass man die Provenienzgeschichten und vor allem die jüdischen Geschichten hinter den Kunstwerken in den Pinakotheken in Zukunft stärker sichtbar machen will. Was noch etwas irritiert, ist die folgende Aussage von Markus Blume zum neuen Kriterienkatalog: „Dabei gilt: Keine Regel ohne Ausnahme – nur so lässt sich jeder Einzelfall individuell würdigen.“ Was hoffentlich nicht heißt, dass man sich juristische „Schlupflöcher“ offen lassen will, um bestimmte Rückgaben zu vermeiden. Sondern: Dass man alle Möglichkeiten nutzt, um diese zu beschleunigen.

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