Renten im kirchlichen Schuldienst:Eine verlogene "Gleichstellung"

Illu für MRB Forum

SZ-Zeichnung: Dieter Hanitzsch

SZ-Leser zeigen wenig Verständnis für die Benachteiligung - vergleichbare Tätigkeiten sollten gleiche Vergütung und Versorgung zur Folge haben

"Gotteslohn" vom 17. August:

Frust statt Gerechtigkeit

Vergleichbare Tätigkeiten sollten gleiche Vergütung und Versorgung zur Folge haben. Diese Selbstverständlichkeit dient nicht nur dem sozialen Frieden, sondern wie im geschildertem Beispiel schlussendlich auch den Schülern und Schülerinnen, die von zufriedenen Lehrkräften unterrichtet werden. Josef Landherr, Garmisch-Partenkirchen

Glatter Vertragsbruch

Nach 37 Jahren Dienst an einem katholischen Gymnasium und Kolleg kann ich nur zustimmend nicken und mich zugleich voll Grausen abwenden. Als ich 1981 gerade mein zweites Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien in der Tasche hatte, bekam ich mit Deutsch, Geschichte und Sozialkunde keine Anstellung beim Staat, obwohl ich im zweiten Examen in meinem Seminar der Beste war. Also ging ich zu Mutter Kirche - mein damaliger Schulleiter sagte mir: "Sie verdienen zwar im Dienst etwas weniger" - er meinte die "Nettolücke" - "dafür bekommen Sie im Ruhestand mehr!" Er ging wie ich davon aus, dass beamtenrechtliche Versorgung auch beamtenrechtliche Versorgung heißt. Obwohl angestellter Lehrer mit beamtenrechtlicher Versorgung, wurde ich während meiner ganzen aktiven Zeit wie ein Beamter behandelt, nach A besoldet (also keine Gehaltserhöhungen nach BAT), die Bezüge wurden den Beamtenbezügen angeglichen. Als Beförderungen spruchreif wurden, musste ich die Wartezeiten und Bedingungen der Staatsbeamten erfüllen.

Wenn ich dann lese, dass Schwester Hanna Sattler, die juristische Referentin des Katholischen Schulwerks in Bayern, eine beamtenrechtliche Ruhestandsversorgung angestellter Lehrer im Kirchendienst ablehnt, weil dies "nie so gedacht war und auch nicht in den Verträgen steht", drohe ich vom Glauben an das Gute im Menschen und der Kirche abzufallen. Und wenn dann noch der Direktor des Schulwerks eine Zuschlagsrente von 100 Millionen für alle Betroffenen in den Raum wirft und behauptet, dies "hätte viele Schulen in den Ruin getrieben", so wirkt dies mehr als schräg: Die Lehrer haben sich dies in einem langen Arbeitsleben verdient, und wären die bayerischen Diözesen, allen voran die Erzdiözese München und Freising, nicht eh schon so vermögend, so hätte man für diese Zuschlagsrente nach beamtenrechtlicher Versorgung ja ansparen können - ein Familienvater/eine Familienmutter muss dies ja auch. "Das Schlimmste ist der Vertrauensbruch", sagt Lehrer Helmut Zimmermann. Dem ist nichts hinzuzufügen. Wir Lehrer werden Gotteslohn erhalten, wenn wir das Zeitliche segnen, weil wir dem Herrgott ehrlich, treu und in Sorge für seine Schöpfung gedient haben - ob das auch für die Verantwortlichen in Schulkommissariat, Schulwerk und Ministerien gilt, kann bezweifelt werden. Und bis dahin wollen wir auf Erden auch einen gerechten Alterslohn erhalten und beamtenrechtlich versorgt werden - ohne juristische Kasuistik, ohne juristische Haken und Ösen. So war es ausgemacht und nicht nur angedacht - Pacta sunt servanda! Dieter Klug Studiendirektor i.K., Wolfratshausen

Knickriges Bodenpersonal

Da kämpft ein Lehrer im Kirchendienst 15 Jahre um eine Pension, der der des Beamten im Dienste des Staates gleicht, und kriegt kein Recht! Da wäre es doch interessant herauszufinden, was das Bodenpersonal der katholischen Amtskirche verdient, weil ihnen als Botschafter Gottes auf Erden ein Gotteslohn eher zugebilligt werden sollte. Harald Dupont, Ettringen

Zahlungsmoral

Wieder einmal hat sich der Spruch einer katholischen Katechetin bestätigt: "Die katholische Kirche bettelt gut und zahlt schlecht." Hans-Joachim Feiner, Stephanskirchen

Veröffentlichungen unter "Forum" sind keine redaktionellen Meinungsäußerungen. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen und digitale Publikation vor.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: