Promenadeplatz:Gedenken an Michael Jackson muss pausieren

Devotionalien an der Statue des Komponisten Orlando di Lasso erinnern an den Popstar Michael Jackson. (Foto: Catherina Hess)

Im Sommer müssen die Michael-Jackson-Devotionalien am Promenadeplatz weichen - das Monument von Orlando di Lasso, das die Fans für ihr Gedenken beschlagnahmt haben, wird renoviert.

Von Dominik Hutter

Todes- und Geburtstag sind tabu - zu diesen Terminen sollen die Fans ihres Idols gedenken dürfen. Dazwischen aber, im Juli, müssen die Michael-Jackson-Devotionalien am Promenadeplatz weichen. Die Statue des Tondichters Orlando di Lasso, deren Sockel als eine Art Altar für den 2009 verstorbenen Popstar dient, wird turnusmäßig herausgeputzt.

Nach Abschluss der Arbeiten will der Freistaat den Vereinen den Wiederaufbau der Jackson-Gedenkstätte ermöglichen. Allerdings in einem "geordneten, gegebenenfalls denkmalschutzrechtlichen Verfahren". Die Zeiten wilden Plakatierens und Ausschmückens sind also vorbei, ohne Genehmigung geht künftig nichts mehr. Die Regierung von Oberbayern hat den Verein "MJ's Legacy Association International" bereits über dieses Vorgehen informiert und ein persönliches Gespräch zu den anstehenden Verfahrensschritten angeboten.

Die ohne behördliche Genehmigung aufgebaute Gedenkstätte wird bislang vom Freistaat geduldet, der Landtag hat dazu sein Placet gegeben. Das Orlando-di-Lasso-Denkmal, das direkt gegenüber des von Jackson wiederholt besuchten Hotels Bayerischer Hof liegt, muss für die Pflegearbeiten eingerüstet werden. Anschließend wird die Bronzestatue schonend abgestrahlt, nachpatiniert und mit Wachs heißkonserviert. Der Natursteinsockel wird gereinigt. Derselben Prozedur wie Orlando di Lasso müssen sich die benachbarten Monuments-Kollegen Kurfürst Max Emanuel und Christoph Willibald Gluck unterziehen.

Das "Michael Jackson Memorial" besteht aus zahlreichen Plakaten, Bildern, Figuren und Texten, es wird inzwischen schon von Reisegruppen angesteuert. Für die Genehmigung und damit das künftige Aussehen ist die Untere Denkmalschutzbehörde zuständig.

© SZ vom 11.05.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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