Süddeutsche Zeitung

Rechtsstreit um Pausenbier:Bier-Monopoly

Bayern will gerichtlich durchsetzen, dass bei Konzerten im Brunnenhof der Residenz nur Hofbräu als Pausenbier ausgeschenkt wird. Ohne Erfolg. Die Prozesse werden für den Steuerzahler immer teurer, doch es sieht nicht danach aus, als wolle der Freistaat einlenken.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Der Freistaat ist erneut vor Gericht mit seinem Versuch gescheitert, bei Open-Air-Konzerten im Brunnenhof der Residenz ein Monopol für sein staatliches Hofbräu als Pausenbier durchzusetzen. Und wieder wurde die bayerische Finanzverwaltung dazu verurteilt, Schadensersatz an den Konzertveranstalter Tonicale Musik & Event GmbH zu bezahlen. Doch obwohl die Prozesse wegen steigender Streitwerte für den Steuerzahler immer teurer werden, sieht es nicht danach aus, als wolle der Fiskus einlenken.

Münchens schönster Konzertsaal unter freiem Himmel ist zweifellos der Brunnenhof. Auf diesen Ort mit seiner hervorragenden Akustik und dem besonderen Ambiente sind Veranstalter von anspruchsvollen Konzerten angewiesen. Es gibt in der Stadt nichts Vergleichbares, wohin sie ausweichen könnten.

Eine laue Sommernacht mit einem musikalischen Feuerwerk an der Klais-Orgel, oder Fado-Lieder voller Sehnsucht, Liebe und Trauer, vorgetragen von Telmo Pires, vielleicht auch Emmanuel Ceysson und seine Zauberharfe: Was für Kunstliebhaber nach bezaubernden Stunden unter freiem Himmel klingt, das sind für Helmut Pauli, Geschäftsführer von Tonicale, Kosten, die allein durch das Eintrittsgeld nicht zu stemmen sind. Denn er hole nicht nur große Namen nach München, sondern sehe sich in der Pflicht, auch jüngeren und weniger bekannten Künstlern eine Chance zu geben - "ohne Sponsorengelder ist das aber unmöglich".

17 000 Euro für Sonnenschirme mit Werbe-Logo

Dazu konnte Pauli in der Vergangenheit unter anderem die Brauerei Ayinger gewinnen: Sie zahlte zuletzt jährlich 17 000 Euro dafür, ihre Schirme aufstellen und in den Pausen Bier ausschenken zu dürfen. Im Sommer 2009 hatte dann aber die Schlösser- und Seenverwaltung als Hausherrin angeordnet, dass der Brunnenhof nur noch durch Käfers Theatergastronomie bewirtschaftet werden dürfe. Und Käfer brachte, Zufall oder nicht, das Staatliche Hofbräuhaus als exklusiven Vertragspartner mit. Ayinger zog sich zurück.

"Durch das Verbot, bei Veranstaltungen im Brunnenhof Getränke anderer Brauereien als des Staatlichen Hofbräuhauses auszuschenken, behindert der Freistaat die Tonicale Musik GmbH unbillig", stellte daraufhin das Oberlandesgericht München fest. Es verurteilte den Staat, die 17 000 Euro aus dem geplatzten Ayinger-Sponsoring für das Jahr 2009 zu ersetzen. "Ein derartiger Durchgriff auf die in nachgelagerten Märkten tätigen Unternehmen ist mit den Zielsetzungen des Kartellrechts nicht vereinbar", sagte das OLG.

Denkmalschutz als Argument für Bewirtungsmonopol?

Der Musikveranstalter klagte daraufhin vor dem Landgericht München I je 17 000 Euro für die Jahre 2010 bis 2012 ein. Dem widersetzte sich der Freistaat: Hier gehe es um den Schutz eines hochsensiblen denkmalgeschützten Ensembles - nur ein Caterer für alle Veranstaltungen sei unter diesem Aspekt sinnvoll. Zugleich wollte die Finanzverwaltung in Form einer Widerklage durch das Gericht feststellen lassen, dass Tonicale auch für die folgenden Jahre keine Ansprüche zustehen würden.

Die 37. Zivilkammer hat dem Veranstalter nun aber Recht gegeben: Der Freistaat missbrauche seine marktbeherrschende Stellung - andere Orte in der näheren Umgebung kämen als Ersatz für derartige Veranstaltungen nämlich nicht in Betracht.

Das Argument des Staates, Werbung sei grundsätzlich nicht mit dem historischen Ambiente zu vereinbaren, wies das Gericht zurück. Denn der Staat finanziere sich selbst mit Sponsoring, etwa einem Gerüstplakat von BMW an der Residenz. Auch angeblichen Bedenken der Branddirektion gegen Sonnenschirme mit Ayinger-Logo konnte das Gericht nicht folgen: "Es ist nicht erkennbar, weshalb Sonnenschirme mit Logo eine höhere Brandgefahr darstellen, als Sonnenschirme ohne Logo." Zudem stellte die Kammer fest, dass der Staat auch für entgangene Sponsorengelder bis 2013 Schadensersatz leisten müsse.

Prompt kam für Tonicale-Chef Pauli die nächste Anordnung vom Freistaat: Er dürfe von sofort an besondere Gäste und Kunden nicht mehr in einem speziellen VIP-Bereich empfangen. Der Monopol-Zoff dürfte also bald in die nächste Runde gehen.

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Quelle:
SZ vom 08.07.2014
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