Süddeutsche Zeitung

Rechtsstreit:"Münchner Weißwurst" aus aller Welt

Eine "Münchner Weißwurst" muss nicht in München hergestellt werden. Sie darf auch aus Thüringen oder Japan kommen.

Otto Fritscher

Eine "Münchner Weißwurst" muss nicht in München hergestellt werden; auch Metzger in anderen deutschen Städten und sogar im Ausland dürfen "Münchner Weißwürste" produzieren und unter dieser Produktbezeichnung in den Handel bringen. Das ergibt sich aus einem Urteil, das, wie die SZ erfuhr, das Deutsche Patentgericht jetzt gefällt hat.

Damit hat das Gericht das Ansinnen der "Schutzgemeinschaft Münchner Weißwurst" abgelehnt, eine geographische Schutzbezeichnung für seine Würste zu erhalten, wie sie etwa für Champagner oder Emmentaler Käse gilt. Eine solche geschützte Markenbezeichnung bedeutet, dass ein Produkt nur aus der namensgebenden Region kommen darf.

Im Fall der Weißwurst sollte dies nach Ansicht der Schutzgemeinschaft die Stadt und der Landkreis München sein. Dagegen hatten sich Metzger aus anderen Regionen Bayerns und große Wurstfabrikanten mit einer Beschwerde vor dem Patentgericht gewehrt. Dieser Beschwerde wurde nun stattgegeben.

Schon jetzt viele Würste von außen

Der Streit um die "Patentierung", wie das komplizierte juristische Verfahren in der Öffentlichkeit fälschlicherweise genannt wird, geht schon Jahre zurück. Die letzte mündliche Verhandlung vor dem "Markenbeschwerdesenat" des Patentgerichts hatte am 8. Dezember stattgefunden.

Vinzenz-Murr-Chef Markus Brandl, eine der treibenden Kräfte in der Schutzgemeinschaft, hat eine für den Faschingsdonnerstag geplante Weißwurst-Aktion in der Fußgängerzone abgesagt. Er war am gestrigen Montag nicht zu erreichen.

Auch das Patentgericht war zu keiner Stellungnahme bereit, da es noch keinen "Zustellungsnachweis" von allen Prozessbeteiligten hat. Auf den Handel dürfte das Urteil keine großen Auswirkungen haben. Bereits jetzt kommen zwischen 70 und 90 Prozent aller als "Münchner" verkauften Weißwürste nicht aus der Stadt.

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Quelle:
SZ vom 17.02.2009/pfau
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