Rechtsstreit:Griff nach den Sternen

Ein Architekt soll in New York bei der Villa Stuck abgekupfert haben. Das zu beweisen ist aber schwer

Von Stephan Handel

Etwas Schönes kann es ruhig auch zweimal geben auf der Welt - dies ist das einzig Tröstliche für die Villa Stuck nach einem verlorenen Rechtsstreit: Der französische Architekt Jacques Garcia hat in einem von ihm gestalteten Gebäude in New York den Sternenhimmel nachgemacht, den der Münchner Malerfürst an die Decke des Musiksalons in seiner Villa an der Prinzregentenstraße gemalt hat. Die Villa Stuck - beziehungsweise die Landeshauptstadt, der das Haus gehört - hatte dagegen geklagt, ist aber damit jetzt gescheitert.

Vor zweieinhalb Jahren eröffnete in New York, gleich gegenüber dem Metropolitan Museum, die Kulturabteilung der französischen Botschaft in den USA. Teil des Komplexes ist die französische Buchhandlung "Albertine", benannt nach der Hauptfigur aus Marcel Prousts Roman "Auf der Suche nach der verlorenen Zeit".

Mit der Neugestaltung des Buchladens beauftragt war Garcia, der dem Raum als Hauptstück seines Designs einen Sternenhimmel verpasste. Die Idee dazu, so ließ er mehrfach verlauten, habe er sich in Florenz geholt, bei einem ähnlichen Fresko für Cosimo de Medici.

Das sieht die Villa Stuck anders: Man muss kein Kunstwissenschaftler sein, um die frappierende Ähnlichkeit von Garcias Entwurf mit der Deckengestaltung in der Villa Stuck zu entdecken. Garcia jedoch verweigerte das Eingeständnis, sodass es zur Klage kam. Vor dem Landgericht scheiterte die Stadt, weil der urheberrechtliche Schutz nur 70 Jahre nach dem Tod des Erschaffers gilt, und Franz von Stuck starb 1928.

Vor dem Oberlandesgericht versuchte die Stadt deshalb nun eine andere Argumentation: Garcia habe ungerechtfertigt in der Villa Stuck fotografiert. Doch auch das überzeugte die Richter nicht, die Klage wurde abgewiesen. Garcia ließ durch seine Anwälte bestreiten, dass er jemals die Villa Stuck besichtigt, geschweige denn dort fotografiert habe.

Ob die Stadt die Sache nun ruhen lässt, ist laut Margot Brandlhuber von der Villa Stuck noch nicht entschieden. Neben dem Rechtsweg in Deutschland könnte auch eine Klage in Frankreich infrage kommen oder sogar in den USA. Erreichen will das Museum, dass Garcia aufhört, den Stuckschen Sternenhimmel nachzuahmen - darüber sollte er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, was er aber verweigerte.

Angeblich hat er bei der Gestaltung eines Hotels im Pariser Stadtteil Montmartre das Werk ein weiteres Mal verwendet, dieses Mal überwölbt es das dortige Spa. Das Mindeste sei, dass der Name des eigentlichen Urhebers korrekt genannt werde.

Was das betrifft, zeigte sich die französische Botschaft in den USA einsichtig: Im Buchladen hängt nun ein Messingschild: "Das Deckengemälde der Albertine Buchhandlung wurde geschaffen nach dem Modell des Sternenhimmels von Franz von Stuck (1863-1928) im Musikzimmer der Villa Stuck in München, Deutschland, erbaut 1897/98". Wie Jacques Garcia das findet, ist nicht bekannt.

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