Das Verwaltungsgericht München hat die geplante Route der Pegida-Demonstration am Montagabend zugelassen. Damit ist das Kreisverwaltungsreferat erneut mit seiner Linie gescheitert, unter Berufung auf das Bayerische Versammlungsgesetz Kundgebungen von historisch vorbelasteten Orten fernzuhalten.

Nach Verbot durch Stadt München:Gericht erlaubt Nazidemo gegen NS-Dokuzentrum
Nun dürfen die Nazis doch an diesem Donnerstag demonstrieren: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Verbot einer Kundgebung gegen die Eröffnung des NS-Dokumentationszentrums aufgehoben - mit fragwürdigen Argumenten.
Pegida hatte einen Demonstrationszug vom Stiglmaierplatz über Königsplatz, vorbei am NS-Dokumentationszentrum und weiter über Karolinen- und Lenbachplatz zum Odeonsplatz angemeldet - eine Route, die das Kreisverwaltungsreferat wegen der Vielzahl von historischen Schauplätzen wie auch Gedenkorten an die NS-Diktatur als "eindeutige Provokation" einstufte und daher untersagte.
Stattdessen sollten die Rechtspopulisten, die ihre Kundgebung unter das Motto "Die zehn Pegida-Forderungen - die IS-Migration als asymmetrische Kriegsführung" gestellt hatten, eine andere Strecke akzeptieren. Das Verwaltungsgericht gab jedoch Pegida recht. Zur Kundgebung am Montagabend kamen laut Polizei etwa 100 Pegida-Anhänger und 80 Gegendemonstranten.