Süddeutsche Zeitung

Rechtspopulist beleidigt Beamten:"Ach, leck mich doch am Arsch"

Der bekannte Rechtspopulist Michael Stürzenberger ist zu einer Geldstrafe verurteilt worden - allerdings nicht wegen Volksverhetzung, sondern weil er einen Polizisten beleidigt hat. Er hat ihm ein Zitat von Götz von Berlichingen an den Kopf geworfen.

Christian Rost

Unzählige Male hat Michael Stürzenberger Muslime tief verletzt. Den Koran bezeichnete der extremistische Islamgegner als das "gefährlichste Buch der Welt", es sei das "Äquivalent" zu Hitlers "Mein Kampf". Strafbar sind solche Aussagen nicht, darauf achtet der 48-jährige Rechtspopulist der Kleinpartei "Die Freiheit". In geschätzten 120 Kundgebungen, die seit einiger Zeit der Verfassungsschutz beobachtet, schlug er bisher verbal um sich, ohne sich über die Folgen Gedanken machen zu müssen. Im März allerdings legte er sich mit einem Polizisten an, der ihn in die Schranken gewiesen hatte. Stürzenberger rastete aus: "Ach, leck mich doch am Arsch", beschied er den Beamten, drehte sich um und ging.

Am Montag saß Stürzenberger im Amtsgericht. Ohne Anwalt war er erschienen, um sich gegen einen Strafbefehl wegen Beleidigung zu wehren. Im Saal sah sich der Mann einer Reihe politisch links orientierter Zuschauer gegenüber, die auf diesen Moment offenbar lange gewartet haben: Breit grinsend freuten sie sich auf Stürzenbergers Niederlage.

Am 11. März hatte er sich laut Anklage vor dem Kino Monopol mit einigen Gesinnungsgenossen postiert, um während einer Veranstaltung von Bündnis 90/Die Grünen mit Flugblättern zu provozieren. Die Polizei duldete den Aufzug nicht. Zunächst verscheuchte sie das Grüppchen, dann wurde Stürzenberger mitgeteilt, dass er mit dem nicht genehmigten Aufzug eine Ordnungswidrigkeit begangen habe und deshalb angezeigt werde. Ehe Stürzenberger abzog, beleidigte er den Einsatzleiter. Das hörte auch ein anderer Polizist in drei Metern Entfernung.

Dass er den Satz gesagt hatte, räumte Stürzenberger vor Gericht ein. Es sei aber nicht seine Absicht gewesen, den Beamten zu beleidigen, behauptete er nun. Aus seiner Verärgerung über das Vorgehen der Polizei gegen seine Gruppe habe er den "Schwäbischen Gruß" des Götz von Berlichingen gebraucht. Das "Leck mich am Arsch" sei also nichts weiter gewesen als ein Zitat, das gerne bei Gefühlsausbrüchen verwendet werde, sagte Stürzenberger. Der betroffene Polizeikommissar konnte mit dieser Erklärung nichts anfangen. "Das hat sich eindeutig auf mich bezogen", so der Beamte. Stürzenberger habe ihn angesehen, als der Satz gefallen sei, eine wegwerfende Handbewegung gemacht und später noch im Hinblick auf ein juristisches Nachspiel bemerkt: "Dann werde ich halt freigesprochen."

Im Mai ist er tatsächlich noch davongekommen vor Gericht. Er war angezeigt worden, weil er bei einer Kundgebung ein Himmler-Plakat hochgehalten hatte. Weil die Darstellung nicht "ikonenhaft" gewesen sei, so das Gericht, bekam Stürzenberger einen Freispruch. Diesmal lief es anders - denn Richter Matthias Braumandl nahm es genau: "Das Verb ,leck' am Anfang ihres angeblichen Zitats hat Aufforderungspotenzial", erklärte der Richter dem verdutzten Stürzenberger. Und dann erfuhr der Unterfranke noch, dass man in Bayern in einem Moment der Verwunderung oder des Ärgers sage: "Mi leckst am Arsch". Das beinhalte eine gewisse Selbstreflexion, so Braumandl, der dem Angeklagten empfahl, sich "sprachlich zu integrieren". Das Urteil: 800 Euro Geldstrafe.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.1722140
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 16.07.2013/wib
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.