Der Münchner Landtagsabgeordnete Florian von Brunn (SPD) bittet die Staatsanwaltschaft um Prüfung, ob ein Video des AfD-Politikers Uli Henkel den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Er sei "selbstverständlich der Überzeugung, dass die Meinungsfreiheit ein hohes Gut ist und gerade in der politischen Auseinandersetzung durchaus auch zugespitzt formuliert werden darf", schreibt von Brunn in dem Brief, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt. In dem Fall handele es sich aber um "eine völlig substanzlose Beschimpfung einer ganzen Bevölkerungsgruppe", um "rassistische Äußerungen".
Das Video stammt vom Mai, AfD-Mann Henkel spricht darin recht pauschal davon, Afrikaner seien "enthemmt, wenn es um die Ausübung körperlicher Gewalt geht", und "sie verticken wirklich überall Drogen". Migranten aus Afrika seien, so Henkel, "vermutlich sogar noch gefährlicher für uns als die Menschen aus den Ländern Allahs" - Deutschland werde aber auch mit Muslimen samt ihrer "rückwärtsgewandten archaischen Herrschaftsideologie" seiner Ansicht nach "geflutet". Der Youtube-Clip zählt etwa 130 000 Klicks. Henkel und von Brunn treten beide im Stimmkreis Giesing zur Landtagswahl an.
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Laut von Brunn könne es sich bei den Sätzen Henkels um "Beschimpfen, böswillige Verächtlichmachung oder Verleumden" laut dem Volksverhetzungsparagrafen 130 im Strafgesetzbuch handeln. Die Sätze seien nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt, da "ein direkter Angriff auf die Menschenwürde" stattfinde. Juristisch gesehen sei das "zur Friedensstörung" im Land geeignet. Eine Prüfbitte könne jeder Bürger stellen, erklärt eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I. Es werde damit ein Verdacht geäußert, etwas könnte strafrechtlich relevant sein. Voraussichtlich geht der Hinweis von Brunns nun zunächst in ein "Vorprüfungsverfahren".
Henkel ist Stimmkreiskandidat und steht auf Platz 2 der Oberbayernliste für den Landtag. Er dürfte mit Blick auf die Umfragen und die Platzierungen anderer AfD-Kandidaten das einzige Mandat seiner Partei in München erreichen. Das Video im Mai stellte er in eine Reihe namens "angry old man" (wütender alter Mann). Von der SZ mit der Prüfbitte konfrontiert sagt er: "Ich vertraue hier ganz auf den Rechtsstaat und die Objektivität der Staatsanwälte" - und darauf, dass sie kein Vorliegen von Paragraf 130 sehen würden. Auch die Youtube-Prüfer hätten "nichts Anstößiges bemerkt".
Zum Inhalt sagt Henkel, "vielleicht hätte man weniger pauschalieren sollen", er wollte aber nach einer gescheiterten Abschiebung in Donauwörth mit Randale "Fehlentwicklungen" benennen. Verleumden habe er niemanden wollen. Von Brunn unterstellt er Wahlkampf als Motivlage. Der SPD-Politiker betont dagegen, es gehe ihm "darum, was eine Gesellschaft akzeptieren" müsse. Er wolle auch die Staatsanwälte "in die Pflicht nehmen, bei solchen inakzeptablen Fällen genauer hinzuschauen".