Prozess in München:Die unendlichen Rechte der unendlichen Geschichte

Prozess um 'Die unendliche Geschichte'

Noah Hathaway als Atréju begegnet im Film "Die unendliche Geschichte" dem Glücksdrachen Fuchur.

(Foto: dpa)
  • Wem gehören die Merchandisingrechte von Michael Endes Jugendroman "Die unendliche Geschichte"?
  • Diese Frage verhandelt ein Prozess am Oberlandesgericht in München.
  • Endes Nachlassverwalter streitet vor Gericht mit dem Sohn eines Rechtsanwaltes, der sich einst die Verfilmungsrechte vertraglich gesichert hatte.

Es ist eines der ganz großen Werke der deutschen Kinder- und Jugendliteratur. Millionenfach wurde Michael Endes "Die unendliche Geschichte" nach Verlagsangaben verkauft. Doch wem gehört sie? Genauer: Wem gehören die Merchandisingrechte?

Um diese Frage dreht sich ein Prozess am Oberlandesgericht (OLG) München. Endes Nachlassverwalter streitet mit dem Sohn eines Rechtsanwaltes, der sich wiederum einst die Verfilmungsrechte vertraglich gesichert hatte und als Co-Produzent an dem 1984 erschienenen Erfolgsfilm beteiligt war.

Die Geschichte reicht lange zurück: 1979 kam Endes großer Jugendroman über die Abenteuer des Bastian Balthasar Bux auf den Markt. Fünf Jahre nach dem Buch folgte dann eben jener Film von Star-Regisseur Wolfgang Petersen und Produzent Bernd Eichinger. Daraus, dass er mit der filmischen Version seiner Geschichte nicht einverstanden war, machte Ende (1929 - 1995) keinen Hehl.

Er nannte den Film öffentlich ein "gigantisches Melodram aus Kitsch, Kommerz, Plüsch und Plastik". Seit 2005 liegen die Filmrechte, die nach einer gewissen Zeit automatisch an den Autor oder seinen Verlag zurückfallen, wieder bei den Erben Michael Endes. Nach Ansicht des Klägers und dessen Vaters betrifft das aber nicht die Merchandising-Rechte an der "unendlichen Geschichte", weil die damals unbefristet zugesichert worden seien.

Ende, so schildert es die Klägerseite, habe dringend Geld gebraucht und die Rechte darum so umfassend veräußert. Ende selbst habe ihm die Rechte auf Lebenszeit zugesichert, sagte der klagende Co-Produzent vor Gericht. Die Gegenseite sieht das völlig anders, spricht von einem "Lügenkonstrukt". "Es ging immer nur um das Recht der Auswertung der Filmproduktion", sagt der Hamburger Medienanwalt Ralph Oliver Graef. "Es wurden keine Merchandising-Rechte am Buch eingeräumt. Bei Filmproduktionen werden Auswertungsrechte immer nur an der konkret hergestellten Produktion eingeräumt."

Das Landgericht München I hatte im Mai 2018 die Klage als unbegründet abgewiesen. Es entschied, dass weder dem Kläger noch seinem Vater die Rechte an dem Werk - insbesondere Merchandisingrechte an zukünftig zu erstellenden Filmproduktionen oder an dem literarischen Werk selbst - zustehen. Anwalt Graef sagt: "Die unendliche Geschichte bezüglich der Merchandisingrechte wird jetzt zu einem Ende kommen - einem Ende im Sinne Michael Endes." Seiner Argumentation folgte auch der Senat im Wesentlichen. Der Vorsitzende Richter regte dennoch an, beide Parteien sollten sich auf einen Vergleich einigen. Der Kläger erklärte, seine Klage gegen eine Zahlung von 50 000 Euro zurückzuziehen. Das kam für die Beklagtenseite aber nicht infrage. Das Urteil soll nun am 21. März fallen.

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