Rechte Partei "Die Freiheit":Stürzenberger verstößt gegen Versammlungsgesetz

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Michael Stürzenberger, Chef des Landesverbandes Bayern der rechten Partei "Die Freiheit". (Foto: Catherina Hess)

Rechtspopulist Stürzenberger hat bei der Kommunalwahl mit seiner Partei "Die Freiheit" eine Niederlage kassiert. Nun steht er vor Gericht, weil er bei seinen Kundgebungen Auflagen nicht eingehalten hat.

Von Christian Rost

In den Stadtrat hat es Rechtspopulist Michael Stürzenberger trotz seines intensiven Wahlkampfes nicht geschafft mit seiner Kleinstpartei "Die Freiheit". So wird er sich auch künftig mit kleinen Bühnen für seine verbalen Ausfälle gegen den Islam begnügen müssen.

Auf den Straßen der Stadt ist der eigener Einschätzung nach "meistgehasste Mann Münchens" schon bei Dutzenden Kundgebungen zu sehen und vor allem zu hören gewesen, wenn er gegen das geplante "Münchner Forum für Islam" wetterte. Und auch im Münchner Amtsgericht war der 49-Jährige schon mehrfach zu erleben. Zuletzt am Dienstag wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz.

Die Staatsanwaltschaft hatte Stürzenberger einen Strafbefehl zugeschickt, weil er sich bei zwei Kundgebungen im Juli 2013 nicht an Auflagen des Kreisverwaltungsreferats (KVR) gehalten hatte. Gegen den Strafbefehl legte er Einspruch ein. Das KVR hatte seine Versammlungen am Stachus zwar genehmigt, ihm aber hinsichtlich Lautstärke und Rededauer Grenzen gesetzt: Nach zehn Minuten Redezeit hätten mindestens zehn Minuten Pause folgen sollen, woran sich Stürzenberger acht Mal in Folge nicht hielt.

Seine Redezeit überzog er in einem Fall um fast fünf Minuten, die Pausen verkürzte er um zwei bis drei Minuten, wie Polizeibeamte notierten. Sie hatten Stürzenberger eigens noch darauf hingewiesen, dass er selbst auf seine Redezeit achten müsse und von der Polizei nicht mehr, wie bei früheren Veranstaltungen, bei jeder Zeitüberschreitung daran erinnert werde. Dass er sich letztlich nicht daran gehalten hat, gab Stürzenberger vor Gericht zu. Es habe aber nur wegen "besonderer Umstände" gegen die Auflagen verstoßen.

An seinen Kundgebungen habe eine koptische Christin teilgenommen, so Stürzenberger, und die Ägypterin sei von Gegnern seiner Partei als "Nazi" beschimpft worden. Darauf habe er reagieren müssen, so der Rechtspopulist, er habe die Menge zur Ordnung gerufen. Das sei auch seine Pflicht als Versammlungsleiter gewesen.

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Die Staatsanwältin wunderte sich, dass ein Ordnungsruf viereinhalb Minuten gedauert haben soll. Und die Zuhörer im Gerichtssaal wunderten sich, dass sich Stürzenberger einerseits als "Fan von Law and order" bezeichnete, andererseits den Polizeibeamten, die seine Kundgebungen begleiteten, vorwarf, sie würden schon "sehr akribisch" arbeiten und "jede Sekunde" seiner Redezeit notieren. Die Polizisten sollen als Zeugen bei einem zweiten Verhandlungstermin gehört werden.

In zeitliche Probleme kam Stürzenberger auch am Dienstag: Er war 20 Minuten zu spät vor Gericht erschienen. Dafür entschuldigte er sich mit den Strapazen rund um die Wahl und fragt sich halblaut selbst: "Lohnt sich das alles?" Das ist eine gute Frage, zumal seine politische Betätigung immer wieder juristische Auseinandersetzungen nach sich zieht. Er stand nicht zum ersten Mal vor Gericht: Bei Kundgebungen hatte er einmal einen Polizisten beleidigt, auch wegen eines Himmler-Plakats gab es Ärger.

© SZ vom 19.03.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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