Fünf neue Stellen und – zunächst einmalig – eine Million Euro Sondermittel für die Provenienzforschung. Damit reagiert Bayerns Kunst- und Wissenschaftsministerium auf die Krise, die Münchens Pinakotheken im Frühjahr erschüttert hat. Zum einen, weil dort immer noch mehr als 80 Werke auf eine Restitutionsentscheidung warten, die auf der hausinternen roten Liste mit NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut stehen. Zum anderen, weil die drei Häuser und ihr Personal an einem gewaltigen Reformstau leiden.
Die fünf neuen Provenienz-Forschungsstellen werden aber nicht direkt bei den Pinakotheken angesiedelt, sondern in Bayerns „Museumsagentur“. Diese „zentrale Verwaltungs- und Serviceeinheit“ soll den 18 staatlichen Museen und Sammlungen künftig als „Rückgrat“ dienen, sagt Kunst- und Wissenschaftsminister Blume. Der Agentur fällt bei den geplanten Reformen des gesamten Museumsbereichs eine Schlüsselrolle zu. Die Hoffnungen, dass diese gelingen, lasten zu einem großen Teil auf einem Mann, dem früheren Münchner Kulturreferenten Anton Biebl, der jetzt sowohl Leiter der Staatsgemäldesammlungen als auch führender Kopf der Museumsreform ist. Details zu den Umwälzungen sollen im Januar bekannt werden, wenn zwei Management- und Stiftungsexperten ihren Bericht abliefern.
Sicher ist unterdessen: Zu den fünf neuen Provenienz-Forscherstellen kommen in der Agentur noch weitere, die bisher schon an einigen der 18 Museen vorhanden waren. Sie bilden künftig gemeinsam einen Pool. Die beiden bislang in den Pinakotheken angesiedelten Stellen wurden bereits im Sommer in die Agentur überführt, ebenso die des Bayerischen Nationalmuseums.

NS-Raubkunst:Ein Freispruch, der keiner ist
Bayerns Kunstminister Markus Blume stellt Berichte zu den Missständen in den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen vor. Die Experten monieren erhebliche Mängel beim Umgang mit Raubkunst und fordern ein Umdenken.
Auch Ilse von zur Mühlen, unter anderem Expertin für Kunstwerke aus dem Besitz von Hermann Göring und für ihre Provenienzforschung mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet, gehört nun zu dem Pool. Sie hatte zuletzt mit der Staatlichen Graphischen Sammlung einen befristeten Vertrag. Im Pool der Museumsagentur arbeiten künftig also mindestens neun Personen, aber auch nicht sehr viel mehr.
Wichtig dabei: Internationalen Standards und Erfahrungen der Provenienzforschung zufolge bedarf die Tiefenrecherche eines einzelnen Werkes, das NS-verfolgungsbedingt entzogen wurde, 15 Monate. Mit anderen Worten, auch wenn ein Forscher parallel an mehreren Fällen arbeitet und man sich im Pool künftig untereinander engmaschig austauschen kann, ist keine schnelle Lösung der Restitutionsthematik für Bayern zu erwarten.
Allein in den drei Pinakotheken gibt es noch 446 Werke, die bisher nur teilweise begutachtet wurden, und die man auf der hausinternen Liste mit „orange“ klassifiziert hat. Dazu kommen 3000 Werke die bisher mangels Personals „nur eine kursorische Ersteinschätzung“ erfahren haben, und für die laut Kunstminister Markus Blume „in den nächsten ein bis zwei Jahren ein Erst-Check“ benötigt wird, der tiefer greift.
Für die Forschenden kommen dazu auch noch die möglichen Fälle aus den anderen 15 Häusern des Freistaats. Der Recherchestand dort ist unterschiedlich und abhängig von der Qualifikation des jeweiligen Personals. Als besonders stark betroffen gelten all jene Museen, die in der Nachkriegszeit Kunstwerke aus dem Münchner Central Collecting Point (CCP) zugeteilt bekamen. Die US-amerikanischen Militärbehörden richteten Sammelstellen für Kunst- und Kulturgut des NS-Regimes ein. In- und ausländische Raubkunst wurde hauptsächlich im ehemaligen „Verwaltungsbau der NSDAP“ und „Führerbau“ am Königsplatz gesammelt, dort sind heute das Zentralinstitut für Kunstgeschichte und die Musikhochschule untergebracht.

Werke, die von dort aus verschiedensten Gründen nicht restituiert worden sind, wurden nach 1949 und später an die Bayerischen Museen verteilt. Aber auch bei Ankäufen oder Schenkungen, die in späteren Jahrzehnten in die Häuser kamen, können NS-verfolgungsbedingt entzogene Werke sein. Gerade solche Fälle haben in den vergangenen Jahren für juristische Auseinandersetzungen gesorgt.
Eine der schwierigsten Aufgaben hat den bayerischen Provenienzforschern und ihrem Ministerium unterdessen Meike Hopp, die Leiterin des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste, mit auf den Weg gegeben. In ihrem Bericht im Landtag zur bisherigen Arbeit der Pinakotheken betonte sie, es gelte nun, in der Provenienzforschung „gewachsene Routinen in geregelte Verfahren zu überführen“, „verbindliche Leitlinien zu veröffentlichen“ und transparent zu kommunizieren.
Die Bayern hätten jetzt eine einmalige Chance: „Standards zu etablieren, die für andere Bundesländer ebenfalls richtungsweisend sind“. Denn an deren Museen ist es um eine geordnete Provenienzforschung in vielen Fällen kaum besser bestellt.

