Süddeutsche Zeitung

Ramersdorf:Zusagen nach dem Schreck

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Wohnungsverein prüft öffentliche Beteiligung zu Bauprojekt

Von Hubert Grundner, Ramersdorf

Mit seiner Voranfrage für den Neubau einer Wohnanlage an der Führichstraße 18-66 hat der Gemeinnützige Wohnungsverein München 1899 vielen Bewohnern und Nachbarn einen ziemlichen Schrecken eingejagt. Die einen fürchten um ihre bezahlbaren Wohnungen, die anderen sehen ein schützenswertes Ensemble in Gefahr. In dieser unbestimmten Situation, was genau die Wohnungsbaugenossenschaft dort realisieren will und kann, haben sich bereits mehrere Bürger hilfesuchend an den Bezirksausschuss (BA) Ramersdorf-Perlach gewandt. Wie dessen Vorsitzender Thomas Kauer (CSU) in der Sitzung berichtete, habe er inzwischen mit dem Vorstand des Wohnungsvereins gesprochen. Dort wolle man nun prüfen, ob und wie die Planungen einer breiteren Öffentlichkeit vorgestellt und ob und wie ein Bürgerdialog organisiert werden könne.

Kauer jedenfalls wurde erklärt, dass die Planungen in die Zukunft gerichtet seien und derzeit eine nicht allzu hohe Priorität hätten. Es sollte mit dem Vorbescheidsantrag zunächst nur ausgelotet werden, welches Baurecht für die Flächen bestehe. Außer Abriss und Neubau der Einfamilien-Reihenhäuser an der Führichstraße geht es um die Anwesen Maria-Lehner-Straße 37 und 39, Weiskopfstraße 1, 3, 5, 7, 39, 41 und 43 sowie einen Neubau an der Wollanistraße und eine Tiefgarage. Anstatt der zweigeschossigen Bebauung im Karree sollen höhere Häuser entstehen, an der Führichstraße offenbar mit vier und fünf Geschossen.

Laut Kauer will man sich im Vorstand des Wohnungsvereins zunächst überlegen, wie der BA in die weiteren Planungen eingebunden werden könnte. Möglicherweise werde das Projekt auch im BA-Unterausschuss vorgestellt. Außerdem habe die Lokalbaukommission (LBK) mitgeteilt, dass die Untere Denkmalschutzbehörde den Vorbescheidsantrag derzeit intensiv prüfe. Mit einer Entscheidung sei in naher Zukunft nicht zu rechnen. Das wiederum deckt sich mit den Angaben eines betroffenen Nachbarn: Ihm habe die LBK mitgeteilt, dass die abschließende Entscheidung über den Vorbescheidsantrag für zwei Jahre zurückgestellt worden sei.

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SZ vom 05.12.2020
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