Ramersdorf:Knifflige Fragen

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Der Bolz- und Spielplatz an der Adam-Berg-Straße müsste weichen, wenn Seebauer seine Erweiterungspläne realisiert. Da es keinen Bebauungsplan gibt, ist auch die Grünfläche nicht festgeschrieben. (Foto: Alessandra Schellnegger)

Außenbereich oder nicht? Grünfläche oder nicht? Auf Antrag der Bayernpartei erklärt die Stadtverwaltung, auf welcher baurechtlichen Grundlage sie die Erweiterungspläne der Firma Seebauer an der Ottobrunner Straße beurteilt

Von Hubert Grundner, Ramersdorf

Wissenslücken stopfen beziehungsweise Missverständnisse ausräumen können vielleicht die Antworten der Verwaltung auf eine Anfrage der Stadtratsfraktion der Bayernpartei. Die hatte Auskunft zu den Erweiterungsplänen des Gartencenters Seebauer verlangt. Laut Bayernpartei beabsichtigt Seebauer, seine vorhandene Freifläche zu überdachen und darüber Büro- und Sozialräume unterzubringen. Angrenzend sollen 40 bis 50 Mitarbeiterwohnungen, Gastronomie und Kindertageseinrichtung geschaffen werden. Zu dem Zweck müsse eine städtische Grünfläche an der Adam-Berg-Straße, auf welcher sich ein Bolz- und ein Spielplatz befinden, getauscht werden: Als Gegenleistung solle die Stadt Grundstücke an der Ottobrunner Straße erhalten. Auf diesen würden laut Anwohnern "derzeit" - also zum Zeitpunkt der Antragstellung - Bäume gefällt.

Soweit die Ausgangslage aus Sicht der Bayernpartei. Sie wollte nun wissen, welches Baurecht auf den jeweiligen Grundstücken besteht beziehungsweise ob diese nach Paragraf 34 Baugesetzbuch bebaubar sind. Daran schließt sich im Antrag die Frage an: "Wenn ja, wieso wurde die Fläche am Ende der Adam-Berg-Straße in den 1990er-Jahren von der Lokalbaukommission als Außenbereichsfläche deklariert?" Laut Planungsreferat befinden sich die Grundstücke nördlich an der Ottobrunner Straße im Umgriff des Bebauungsplan-Aufstellungsbeschlusses Nummer 1638. Ein Bebauungsplan bestehe nicht. Die Grundstücke seien planungsrechtlich zum Teil dem Innenbereich und zum Teil dem Außenbereich zuzurechnen. Die Antwort bezieht sich auf die Grundstücke, die die Firma Seebauer der Stadt zum Tausch angeboten hat und die den größten Teil der Fläche ausmachen, um die es geht, sowie auf ein Grundstück westlich der katholischen Kirche Verklärung Christi, das im Eigentum von Seebauer verbleibt.

Das Planungsreferat fährt dann fort, die Grundstücke südlich an der Ottobrunner Straße/nördlich der Ständlerstraße seien dem Innenbereich zuzurechnen. Eine baurechtliche Beurteilung erfolge nach Paragraf 34 Baugesetzbuch, also nach dem Einfügungsgebot. Dazu muss man wissen, dass von Gegnern des Seebauer-Projekts der Standpunkt vertreten wurde, hier handle es sich um Außenbereich und eine Baugenehmigung sei mithin nicht erteilbar. Dem widersprechen die Aussagen des Planungsreferats: Bei der Beurteilung, ob eine Fläche dem Innenbereich oder dem Außenbereich zuzurechnen ist, komme es auf die tatsächliche, heute sich darstellende, Situation an. Anders als noch in den 1990er-Jahren habe sich dort die Größe des unbebauten Bereichs soweit verringert, dass der verbliebene Bereich inzwischen der Größe einer sogenannten Baulücke entspreche. Die Fläche habe nicht die Größe und das Gewicht eines Areals, das einer eigenen Entwicklung fähig wäre und somit nach der Rechtsprechung als sogenannter Außenbereich im Innenbereich zu beurteilen wäre. Insofern habe sich die Situation in den vergangenen mehr als 20 Jahren geändert. "Die Fläche ist heute planungsrechtlich als Innenbereich zu beurteilen", heißt es in der Antwort.

In ihrer Anfrage griff die Bayernpartei noch ein weiteres, in der öffentlichen Diskussion heftig umstrittenes Thema auf: "Ist der Bolzplatz und Spielplatz in der Grünanlagensatzung als Grünfläche gewidmet?", wollen ihre Stadträte wissen. Dazu heißt es aus dem Planungsreferat, Bolz- und Spielplatz seien im Anhang zur städtischen Grünanlagensatzung aufgeführt. Die baurechtliche Beurteilung richte sich nach dem Baugesetzbuch, und weiter: "Ein Bebauungsplan mit der Festsetzung ,Öffentliche Grünfläche' existiert nicht." Der Flächennutzungsplan stelle für das fragliche Gebiet "Wohnen" dar.

Die Frage, ob die Stadt bereits einen Vorbescheid zu den geplanten Baumaßnahmen erteilt habe, verneint das Planungsreferat. Ebenso wenig hat die Behörde Kenntnis von einer Fällgenehmigung beziehungsweise ob überhaupt an der Ottobrunner Straße Bäume umgesägt wurden. Eine entsprechende Überprüfung sei aber eingeleitet worden.

Auch zum Stand der Verhandlungen zwischen dem Kommunalreferat und der Firma Seebauer über den Grundstückstausch wurde die Fraktion der Bayernpartei informiert. So erklärte das Planungsreferat: Um ein Tauschgeschäft zu prüfen, seien die notwendigen stadtinternen Klärungen, insbesondere hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens, abzuschließen. Die für die weiteren Verhandlungen erforderlichen Bewertungsgutachten liegen laut Verwaltung inzwischen vor.

© SZ vom 22.07.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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