Ramersdorf:Der Bolzplatz und das Baurecht

Bayernpartei stellt viele Fragen zu den Seebauer-Plänen

Die Diskussion um die Erweiterungspläne der Firma Seebauer hat längst den Stadtrat erreicht. Nachdem die Linke in einem Antrag gefordert hatte, den Bolzplatz an der Adam-Berg-Straße dauerhaft zu erhalten, meldete sich zuletzt die Bayernpartei zu Wort. Sie beschränkte sich dabei auf eine Anfrage und beschrieb darin die Ausgangslage: Demnach möchte der Eigentümer des Gartencenters die vorhandene Freifläche überdachen und darüber Büro- und Sozialräume unterbringen. Angrenzend sollen 40 bis 50 Mitarbeiterwohnungen, ein Gastronomiebereich und eine Kindertagesstätte geschaffen werden. Dazu müsste eine Grünfläche der Stadt, auf der sich ein Bolz- und ein Spielplatz befinden, getauscht werden. Als Gegenleistung solle die Stadt Grundstücke an der Ottobrunner Straße erhalten.

Unter anderem will die Fraktion der Bayernpartei von Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) nun wissen, welches Baurecht auf den jeweiligen Grundstücken besteht? Falls diese nach Paragraf 34 Baugesetzbuch bebaubar sind: Wieso wurde das Areal am Ende der Adam-Berg-Straße in den Neunzigerjahren von der Lokalbaukommission als Außenbereichsfläche deklariert? Wie viel Grünfläche entlang der Ständlerstraße muss für das Bauvorhaben abgetreten beziehungsweise getauscht werden? Außerdem fragt die Bayernpartei, ob der Bolzplatz per Satzung als Grünfläche gewidmet ist, ob, und wenn ja, welche Einwendungen von Bürgern gegen die Planungen vorliegen und ob die Stadt bereits einen Vorbescheid dazu erteilt hat? Auskunft wird auch zum Stand der Verhandlungen zwischen Kommunalreferat und Eigentümer gefordert. Die letzte Frage lautet: "Ist es zutreffend, dass auch über privates Baurecht für den Eigentümer auf dem hinteren Teil des Grundstücks an der Ottobrunner Straße verhandelt wird?"

© SZ vom 06.05.2019 / gru - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: