Landgericht München ITaxifahrer ausgeraubt: Sechs Jahre Haft für Täter

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Gleich zwei Taxifahrer wurden ausgeraubt.
Gleich zwei Taxifahrer wurden ausgeraubt. Felix Hörhager/dpa

Ein drogenabhängiger Münchner raubt zwei Taxifahrer aus, begeht Diebstähle und bricht in eine Wohnung ein. Für die Taten wurde der 45-Jährige jetzt zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

Von Andreas Salch

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Ein Jahr hatte er noch bis zur Rente. Bis dahin wollte Can R. (Name geändert) weiter Taxifahren. Doch im Frühjahr vergangenen Jahres wurde der 65-Jährige überwältigt und ausgeraubt. Gegen 23.15 Uhr in der Nacht des  16. Mai stand Can R. mit seinem Taxi auf dem Parkplatz am Giesinger Bahnhof, als ein Mann im Fond direkt hinter ihm Platz nahm. Dessen Begleiterin setzte sich auf den Beifahrersitz. Er solle nach Perlach fahren, sagte der Mann zu Can R. Eine genauere Angabe machte er nicht.

Schließlich wurde Can R. in eine Sackgasse in der Nähe des Oskar-Maria-Graf-Rings gelotst. Nachdem er angehalten hatte, packte der Fahrgast ihn plötzlich am Hals, würgte ihn und hielt ihm einen metallischen Gegenstand an die Kehle. Can R. dachte, es sei ein Messer. Dann forderte der Fahrgast den 65-Jährigen auf, ihm sein Portemonnaie zu geben. Darin befanden sich rund 300 Euro.

Nur drei Tage nach dieser Tat wurde in der Forstenrieder Allee nachts wieder ein Taxifahrer ausgeraubt. Auch in diesem Fall hatte der Täter den Fahrer zunächst in eine Sackgasse gelotst, wo er ihn würgte, ihm einen metallischen Gegenstand an den Hals drückte und ausraubte.  In beiden Fällen handelte es sich bei dem Täter um Irakli T. aus München.

Wegen räuberischer Erpressung in zwei Fällen, Körperverletzung sowie wegen eines Einbruchs und diverser Diebstähle verhängten die Richterinnen und Richter der 19. Strafkammer am Landgericht München I gegen Irakli T. deshalb jetzt eine Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Da Irakli T. nach Überzeugung der Kammer massiv drogenabhängig ist und seine Straftaten auch auf seine Sucht zurückzuführen seien, wurde zudem dessen Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

Ohne eine Therapie seien von dem 45-Jährigen nach einer Entlassung aus der Haft weitere schwere Straftaten zu erwarten, sagte der Vorsitzende, Richter Markus Koppenleitner bei der Urteilsbegründung. Er forderte Irakli T. auf, die Chance auf eine Therapie zu nutzen. Vor Beginn der Maßregel muss T. allerdings zwei Jahre und acht Monate der gegen ihn verhängten Freiheitsstrafe in einem Gefängnis verbüßen.

Einer der Taxifahrer verlor in der Folge seinen Job

Irakli T. hatte bereits zu Beginn des Prozesses am Montag dieser Woche den Raub an den beiden Taxifahrern sowie einige Diebstähle und den Einbruch in eine Wohnung eingeräumt. In ihrer Anklage war die Staatsanwaltschaft ursprünglich davon ausgegangen, dass T. den beiden Taxifahrern jeweils ein Messer an die Kehle gedrückt hatte. Tatsächlich handelte es sich aber um eine E-Zigarette.

Irakli T. hat im Laufe des Prozesses den beiden Taxifahrern jeweils einen Betrag in Höhe von rund 300 Euro gezahlt. Doch diese Summe reicht nicht einmal ansatzweise aus, um von einem Täter-Opfer-Ausgleich auszugehen, befand das Gericht. Can R. wollte nach der Tat im vergangenen Jahr nicht mehr nachts Taxi fahren. Er verlor deshalb seinen Job.

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