„Sie befanden sich in Lebensgefahr“, sagt Richter Christian Daimer, Vorsitzender der 9. Strafkammer am Landgericht München I zu Pierre L., der am Dienstag auf der Anklagebank im Sitzungssaal B 273 des Strafjustizzentrums an der Nymphenburger Straße sitzt. Am frühen Abend des 1. August vergangenen Jahres standen Pierre L. auf der Hackerbrücke zwei Polizeibeamte mit vorgehaltener Pistole gegenüber. Pierre L. war unter anderem mit einem Brotmesser mit einer rund 30 Zentimeter langen Klinge bewaffnet und wollte es nicht fallen lassen. Eine ähnliche Situation, wie vor knapp zwei Wochen an der Theresienwiese: Polizisten waren alarmiert worden, weil eine Frau zwei Menschen mit einem Messer verletzt habe. Als Polizisten versuchten, sie festzunehmen, hantierte sie offenbar weiter mit dem Messer. Dann fielen mehrere Schüsse. Die Frau erlag ihren Verletzungen kurze Zeit später in einer Klinik.
Pierre L., 34, Fachinformatiker, sagt, er sei an jenem 1. August vergangenen Jahres, als er den Polizeibeamten gegenüberstand, „hochgradig psychotisch“ gewesen. Und er sagt auch: „Ich hatte Glück, dass sie mich nicht erschossen haben.“
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Pierre L. an einer durch den Konsum von Drogen ausgelösten Psychose leidet. Deswegen habe er nicht gewusst, was er getan habe. Im Falle einer Verurteilung wird der 34-Jährige deshalb auch nicht zu einer Haftstrafe verurteilt werden. Das Gericht wird vielmehr die zeitlich unbefristete Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik anordnen.
Bevor L. von der Polizei auf der Hackerbrücke festgenommen werden konnte, soll er in einem Fast-Food-Restaurant am Zentralen Omnibusbahnhof mehrere Getränke im Wert von rund 40 Euro in seinen Rucksack verstaut haben. Danach habe er versucht, den Laden zu verlassen, ohne zu bezahlen. Als zwei Mitarbeiter den 34-Jährigen daraufhin ansprachen, soll er mit der Faust auf sie eingeschlagen haben. Letztlich jedoch gelang es Pierre L., mit den mutmaßlich gestohlenen Getränken aus dem Restaurant zu gehen. Vor dem Verlassen des Lokals soll er noch ein Brotmesser mit einer Gesamtlänge von knapp 40 Zentimetern mitgenommen haben, das er beim Hinausgehen mit der rechten Hand in Höhe seines Kopfes hielt. In seiner Linken hatte L. zudem ein Menümesser.
Pierre L. räumt die Vorwürfe zum Auftakt der Verhandlung ein. Zu den Aufnahmen von Überwachungskameras, die das Geschehen aufgezeichnet haben und die er kennt, sagt der 34-Jährige: „Ich habe mich auf den Videos nicht wiedererkannt. Ich kam mir vor, als beobachte ich eine fremde Person.“ Er sei „völlig übersteuert“ gewesen und habe sich wie ein „wildes Tier“ verhalten. Seit er im Isar-Amper-Klinikum vorläufig untergebracht sei, mache er sich Gedanken darüber, „wie ich zum schädlichen Gebrauch von Cannabis gekommen bin und wie sich eine Psychose entwickelt hat“.
Ein Urteil in dem Verfahren wird für Anfang Juli erwartet.

