Prügelopfer Teresa Z.:Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Polizisten

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Teresa Z. Münchner Polizei

Teresa Z. wurde von einem Polizeibeamten ins Gesicht geschlagen. Gegen den Mann wurde Anklage erhoben.

(Foto: Jakob Berr)

Mit der Faust hat ein Polizeibeamter der 23-jährigen Teresa Z. in der Haftzelle das Nasenbein gebrochen. Vier Monate sind seither vergangen, das Opfer musste unzählige Ermittlungen über sich ergehen lassen. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben - gegen den Polizisten.

Von Susi Wimmer

Die Staatsanwaltschaft München I hat am Dienstag Anklage gegen den prügelnden Polizisten aus der Au erhoben: Es bestehe "der Verdacht einer vorsätzlichen Körperverletzung im Amt". Ein Gutachten bescheinige, dass der 33-Jährige am 20. Januar in der Haftzelle der gefesselten Teresa Z., 23, "ohne Rechtfertigung (...) mindestens einen Faustschlag in das Gesicht versetzt hat", heißt es in einer Mitteilung.

Polizeipräsident Wilhelm Schmidbauer, der dem prügelnden Beamten in einem Interview den Rücken gestärkt hatte, befindet sich derzeit im Urlaub, auch sein Vertreter will sich nicht äußern. Das Präsidium schweigt, verweist auf die Staatsanwaltschaft und hat den angeklagten Beamten fast vier Monate nach den Schlägen nun doch vom Dienst suspendiert.

Dass Teresa Z. an jenem Nachmittag des 20. Januar sich mit Händen und Füßen gegen die polizeilichen Maßnahmen gewehrt hatte, steht außer Frage. Die 23-Jährige hatte die Nacht durchgemacht und sich dann am Regerplatz mit ihrem Freund so heftig gestritten, dass sie die Polizei zu Hilfe rief. Bei der Fahrt zur Inspektion Au eskalierte die Situation:

Die Beamten behaupten, Teresa Z. habe sich nicht anschnallen wollen. Sie sagt, man habe ihr das Handy wegnehmen wollen. Im Streifenwagen soll es zu Rangeleien gekommen sein. Schließlich wurde die Frau gefesselt, ihr Kopf am Autorücksitz nach unten gedrückt.

Man brachte Teresa Z. mit auf dem Rücken gefesselten Händen in eine Zelle. Dort lag sie auf einer Pritsche, Beamte fixierten ihre Füße, sie spuckte dem 33-Jährigen ins Gesicht. Daraufhin schlug der Beamte zu. Aus Notwehr, wie er sagte. Teresa Z. erklärte, der Polizist habe ihr kurz hintereinander zwei Schläge mit voller Wucht ins Gesicht versetzt. Sie erlitt eine Nasenbein- sowie eine Orbitabodenfraktur.

Staatsanwaltschaft glaubt nicht an Notwehr

Letzte Woche bestellte die Staatsanwaltschaft den angezeigten Beamten zur Vernehmung ein. Der 33-Jährige beharrte auf der Notwehrsituation, auch nachdem ihm das Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin vorgelegt wurde. Darin ist von "mindestens einem Schlag" zu lesen, und dass dieser mit ziemlicher Intensität ausgeführt worden sein muss.

Da zu diesem Zeitpunkt Teresa Z. die Hände auf dem Rücken gefesselt waren, ist für die Staatsanwaltschaft die Handlung des Polizisten "strafrechtlich nicht gerechtfertigt oder entschuldigt". Das heißt, die Notwehr-Version ist für die Staatsanwaltschaft nicht glaubwürdig.

"Da sich der Beschuldigte nicht einsichtig zeigt, wird es keinen Strafbefehl, sondern eine öffentliche Verhandlung geben", sagte Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch der SZ. Der Beamte könne sich nach Anklageerhebung nochmals äußern, dann entscheidet ein Richter, ob es zum Prozess kommt.

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