Prügel-Vorwürfe gegen Polizei:Ministerium rüffelt Münchner Beamte

Polizei Au Gewalt

Gebrochenes Nasenbein, gebrochene Augenhöhle: Teresa Z. nach ihrem Aufenthalt bei der Polizei.

(Foto: Privat)

Ein Beamter bricht einer gefesselten Frau auf der Polizeiwache in der Au Nasenbein und Augenhöhle. Jetzt rügt das Innenministerium die Münchner Polizei - sie hätte die internen Ermittler sofort einschalten müssen.

Von Florian Fuchs, Bernd Kastner und Susi Wimmer

Der Fall der von einem Polizisten in einer Gefängniszelle geschlagenen Frau erregt innerhalb der Sicherheitsbehörden weiter Unruhe. Nun rügt das Innenministerium die Münchner Polizei: Die Polizisten der Inspektion in der Au hätten "unmittelbar" nach dem Vorfall die internen Ermittler einschalten müssen, sagte ein Ministeriumssprecher der Süddeutschen Zeitung. Tatsächlich aber wurden diese erst durch eine Anzeige von Teresa Z. fünf Tage später informiert.

Der Frau waren durch einen Faustschlag Nasenbein und Augenhöhle gebrochen worden. Das Polizeipräsidium München hat inzwischen Konsequenzen gezogen und will die internen Ermittler in Fällen möglicher Amtsdelikte schneller und unabhängig von einer Anzeige informieren.

Der Fall aus der Au und der Umgang der Polizei mit Gewalt in den eigenen Reihen hat in den vergangenen Wochen für Zündstoff gesorgt: Der Landtag debattierte darüber, in einer ersten Reaktion zog Innenminister Joachim Hermann die internen Ermittler vom Polizeipräsidium München ab und gliederte sie dem Landeskriminalamt an. Und nun wurden laut Innenministerium alle Polizeipräsidien "nachdrücklich sensibilisiert, bei vergleichbaren Vorfällen unabhängig vom Vorliegen einer Strafanzeige und ohne zeitliche Verzögerung die Ermittlungsdienststelle beim Bayerischen Landeskriminalamt einzubinden".

Die 23-jährige Münchnerin Teresa Z. hatte am Nachmittag des 20. Januar nach einem Streit mit ihrem Freund am Regerplatz die Polizei zu Hilfe gerufen. Die Beamten nahmen das Paar mit aufs Revier. Im Streifenwagen geriet Z. mit einem Polizisten in Streit, weil er ihr das Telefonieren mit ihrem Handy verbot. Die Situation eskalierte, Beamte berichten von Schimpftiraden und körperlichen Attacken der Frau.

Am Ende lag Teresa Z. auf der Pritsche einer Haftzelle in der Au, ihre Hände waren auf dem Rücken gefesselt. Ein 33-jähriger Beamter schlug der Frau mindestens einmal mit der Faust ins Gesicht, nachdem sie ihn angespuckt hatte. Der Beamte erklärte, er habe in Notwehr gehandelt, weil Teresa Z. zu einem Kopfstoß habe ansetzen wollen. Z. bestreitet diese Absicht. Während des Vorfalls befanden sich - in wechselnder Besetzung - sieben Beamte in der Zelle, zwei oder drei hatten die 1,62 Meter große Frau zusätzlich festgehalten.

Anspucken als Körperverletzung

Nach dem Vorfall schrieben die Beamten Stellungnahmen und erstatteten Anzeige gegen die Frau: wegen Widerstands, Beleidigung und Körperverletzung. Nach Angaben der Polizei wird das Anspucken als Körperverletzung gewertet.

Z. musste wegen ihrer Gesichtsverletzungen operiert werden und schaltete erst nach Verlassen der Klinik einen Anwalt ein. Am 25. Januar erstattete sie Anzeige gegen den 33-jährigen Beamten. Erst dann erfuhren die internen Ermittler der Polizei von dem Faustschlag ihres Kollegen. Mehr als zwei Wochen nach dem Vorfall begannen sie mit der Vernehmung der beteiligten Beamten.

Das soll künftig schneller gehen. Man habe "eine separate Berichtspflicht für alle Fälle eingeführt, bei denen im Rahmen polizeilicher Eingriffsmaßnahmen Personen verletzt wurden", heißt es aus dem Präsidium auf eine SZ-Anfrage. Konkreter wollte man nicht werden. Künftig muss ein Beamter sofort von sich aus die internen Ermittler informieren, wenn ein Bürger von einem Polizisten verletzt wird. Zur Kritik aus dem Innenministerium am bisherigen Prozedere wollte sich das Präsidium nicht äußern. Bisher hatte die Münchner Polizei die späte Information der internen Ermittler stets verteidigt.

Polizist weiter im Dienst

Im Fall von Teresa Z. laufen die Ermittlungen noch. Der 33-jährige Beamte ist weiter im Dienst auf dem Revier in der Au - anders als jüngst in dem Fall in Rosenheim, wo ein Beamter einen Rumänen zweimal gegen den Kopf geschlagen hatte. Der Kollege des Polizisten bestätigte die Schläge, woraufhin der Mann sofort vom Dienst suspendiert wurde. "Das Polizeipräsidium München prüft in jeder Lage eines Strafverfahrens, ob einem Beamten die Dienstgeschäfte zu verbieten sind", sagt Pressesprecher Reinhold Bergmann. "Im vorliegenden Fall bleiben also die weiteren Ermittlungen zunächst abzuwarten."

Unterdessen nimmt die "Initiative für eine transparente/bürgerfreundliche Polizei" die jüngsten Fälle von Polizeigewalt in Bayern zum Anlass, auf internationaler Ebene Druck auf Deutschland auszuüben. Der Initiative gehören zahlreiche Polizisten und Juristen an, darunter Richter und Staatsanwälte, sowie Organisationen wie Amnesty International oder Fußballfan-Projekte.

Laut dem Münchner Anwalt Marco Noli hat die Initiative das Anti-Folter-Komitee der Vereinten Nationen und den Europarat aufgefordert, bei den deutschen Behörden auf Einhaltung international gültiger Verträge zu dringen. Gemäß der UN-Antifolterkonvention sei auch Deutschland verpflichtet, unabhängige Beschwerdestellen einzuführen, die sich um die Aufklärung von Polizeigewalt kümmern. Außerdem müssten Polizisten im Dienst identifizierbar sein.

Von der Einhaltung dieser völkerrechtlichen Verpflichtungen sei Deutschland "meilenweit entfernt", kritisiert Noli. Österreich etwa habe unabhängige Ermittlungsinstanzen.

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