Süddeutsche Zeitung

Prozesskostenhilfe abgewiesen:Kasse machen mit Abmahnungen

Ein Anwalt will einen für ihn lukrativen Millionenprozess auf Staatskosten führen - doch das Gericht winkt ab.

Ekkehard Müller-Jentsch

Das Imperium schlägt zurück: Seit einiger Zeit gehen die Branchen-Riesen der Musikindustrie gezielt gegen die Nutzer von Musik-Tauschbörsen im Internet vor. Obwohl es meist um junge Menschen geht, wird hier nicht mit Samthandschuhen zugepackt.

Da die Musikfahnder von den Netzbetreibern nur die kryptischen Online-Adressen der verdächtigen PCs bekommen, werden zunächst Strafverfahren angestrengt, um so die wirklichen Namen zu erfahren. Und dann folgen teure Abmahnungen. Doch selbst wenn "zur gütlichen Beilegung" ein Vergleichsvorschlag gemacht wird, geht es oft um Summen, für die man einen guten Gebrauchtwagen erstehen könnte.

Zunehmend wird diese Abmahnwelle auch zum guten Geschäft für Anwälte - einer davon hat jetzt allerdings vor dem Landgericht MünchenI den Bogen überspannt. Er wollte einen Routinefall zu einem lukrativen Millionenprozess aufblähen - auf Kosten der Staatskasse.

Es ging um einen Münchner Bau-Lehrling, der von den Musikfahndern bezichtigt wird, genau 5776 Musiktitel im Rahmen einer Tauschbörse auf seinem Rechner zum Runterladen angeboten zu haben. Im Auftrag von sechs Musik-Labels, darunter der Münchner Sony BMG Musik Entertainment, hatte eine Hamburger Anwaltskanzlei nicht nur eine Unterlassungserklärung verlangt, sondern auch gesalzene Abmahnkosten in den Raum gestellt.

Die hanseatischen Advokaten hatten nämlich durchklingen lassen, dass sie ihren Mahngebühren einen "Gegenstandswert" von 10.000 Euro pro Musiktitel zugrunde legen könnten - das sei im Juli vom Landgericht Köln so festgestellt worden. Gleichzeitig hatte die Kanzlei dem 21-jährigen Münchner aber vorgeschlagen, den Fall ad acta zu legen, wenn er freiwillig 8000 Euro bezahlen würde.

Der schockierte Azubi nahm sich nun ebenfalls einen Anwalt - und der wollte jetzt richtig Kasse machen. Der Jurist unterstellte einfach, dass die Musikindustrie von seinem Mandanten theoretisch 57,76 Millionen Euro Schadenersatz verlangen könnte. Damit hatte er künstlich einen Streitwert kreiert, der ihm 22.2364,80 Euro Anwaltsgebühren einbringen würde.

Dann reichte er Klage beim Münchner Landgericht ein. Sein Ziel war eine gerichtliche Feststellung, dass sein Mandant nicht zur Zahlung dieser fiktiven Millionen verpflichtet sei.

Da sein Mandant kaum Geld hat, wollte der Jurist das Risiko dieses aufgeblasenen Prozesses auf den Staat abwälzen und so auf jeden Fall sein Honorar sichern: Er beantragte Prozesskostenhilfe - früher nannte man das "auf Armenrecht klagen".

Die Richter der 21. Zivilkammer sahen für solch einen Millionenprozess durch die Hintertür auf Staatskosten aber keine Notwendigkeit. Sie wiesen den Antrag ab, denn die beabsichtigte Feststellungsklage sei ohne Aussicht auf Erfolg "und als offensichtlich mutwillig zu bewerten".

Zumal die Anwaltskanzlei den Münchner zumindest nach Aktenlage völlig zu Recht abgemahnt habe. Es könne aber auch keine Rede von einer 57-Millionen-Schadensersatzforderung sein. Vielmehr sei ein Vergleichsangebot unterbreitet worden, sowohl die Anwaltskosten wie auch den Schadensersatz pauschal mit 8000 Euro abzugelten.

Nur falls der Betroffene das ablehne, werde angedroht, einen ungleich höheren Betrag gerichtlich geltend zu machen. Dabei sei aber - ohne konkrete Forderungen - lediglich auf das Kölner Urteil hingewiesen worden.

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SZ vom 7. November 2007
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