Süddeutsche Zeitung

Prozesse:Illegal vermietet, kräftig kassiert

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Zweckentfremder klagt in neun Fällen vergeblich gegen die Stadt

Von Wolfgang Görl

Vordergründig ist es für Mohammed R. in den vergangenen Wochen nicht sonderlich gut gelaufen: Ein Insolvenzverfahren ist gegen ihn eröffnet worden, eben erst hat er eine Woche im Gefängnis, in sogenannter Ersatzzwangshaft, verbracht, und gestern sind seine neun Klagen gegen die Landeshauptstadt München vom Bayerischen Verwaltungsgericht abgewiesen worden. Und dennoch, so haben Recherchen des städtischen Sozialreferats ergeben, führt der Mann seine dubiosen Geschäfte munter weiter. Bereits seit Jahren mietet er Wohnungen, die er dann an Medizintouristen aus dem arabischen Raum untervermietet. Das aber ist illegal. Es handelt sich um Zweckentfremdung von Wohnraum, was mit einem Bußgeld von bis zu 500 000 Euro geahndet werden kann.

In der gestrigen Verhandlung der 9. Kammer des Verwaltungsgerichts war jedoch Mohammed R. der Kläger. Er geht juristisch gegen die Zwangsgelder vor, welche die Stadt in neun Fällen von Zweckentfremdung gegen ihn verhängt hat. Als die Vorsitzende Richterin Cornelia Dürig-Friedl die Sitzung eröffnete, war allerdings weder Mohammed R. noch sein Rechtsbeistand zugegen, und dabei blieb es auch. Nachfragen waren unmöglich, weshalb sich das Gericht gelegentlich im Ungefähren bewegen musste. Die genauen Umstände des Insolvenzverfahren blieben somit ungeklärt. Eindeutig hingegen waren die Beobachtungen, welche die Mitarbeiter des Sozialreferats gemacht haben. In den vergangenen Tagen haben sie die fraglichen Wohnungen, die sich vorwiegend im Arabellapark befinden, aufgesucht und in einigen Fällen festgestellt, dass dort weiterhin Medizintouristen untergebracht sind. So fanden die amtlichen Kundschafter in einer Wohnung in der Elektrastraße zwei Männer aus den Vereinigten Arabischen Emiraten vor, die ihren Angaben zufolge zur medizinischen Behandlung in München weilten und 180 Euro Miete pro Nacht zahlten. In eine andere Wohnung im selben Viertel waren drei Erwachsene und drei Kinder aus den Emiraten einquartiert, die 4000 Euro im Monat bezahlten.

Was das Zwangsgeld betrifft, hat es Mohammed R. in einem Fall im Knast abgebrummt, in einigen Fällen hat sich die Sache insofern erledigt, als er nicht mehr über die Wohnungen verfügt - das Mietverhältnis wurde beendet. Offenbar aber hat er noch Reserven. Und so spricht viel dafür, dass Ämter und Gerichte weiterhin mit ihm zu tun haben.

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Quelle:
SZ vom 19.10.2017
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