Prozesse gegen Neonazis:Wenn Rechtsextreme im Gericht zu weit gehen

Prozesse gegen Neonazis: Norman Bordin leitete die Neonazi-Demonstration vor einem Jahr in der Münchner Innenstadt, bei der das Melodie von "Paulchen Panther" angespielt wurde.

Norman Bordin leitete die Neonazi-Demonstration vor einem Jahr in der Münchner Innenstadt, bei der das Melodie von "Paulchen Panther" angespielt wurde.

(Foto: Robert Haas)

Bei einem Prozess gegen Rechtsextreme in München ist es zu bedrohlichen Szenen gekommen: Gesinnungsgenossen der Angeklagten gaben sich als Journalisten aus und beschädigten Kameraobjektive. Die Grünen wollen nun prüfen lassen, warum die Justizwachtmeister nicht eingriffen.

Von Katja Riedel

Die Grünen und der Bayerische Journalistenverband fordern, dass die bayerische Justiz Besucher von Gerichtsverhandlungen gegen Neonazis besser vor Einschüchterungsversuchen und Angriffen der extremistischen Szene schützt. Dies müsse für Presse und Angehörige von Opfern gelten.

Am Mittwoch hatte eine Gruppe von Unterstützern des Rechtsextremen Norman Bordin und eines Mitangeklagten am Münchner Amtsgericht versucht, im Gerichtssaal durch Belästigungen und Rempeleien einen Fotografen und ein Kamerateam an der Berichterstattung zu hindern. Vor dem Saal hatte später einer der Gesinnungsgenossen der Angeklagten, der sich als Journalist ausgab, vorsätzlich ein Kameraobjektiv beschmutzt und beschädigt. Die Justizwachtmeister hatten ihn nicht daran gehindert, das Gebäude zu verlassen, auch seine Personalien hatten sie trotz Bitten nicht aufgenommen.

Die Grünen-Landtagsabgeordnete Susanna Tausendfreund kündigte am Donnerstag an, im Landtag die Aufklärung der Vorgänge zu beantragen. Presse, aber auch die Angehörigen von Opfern hätten ein Recht, angstfrei eine Gerichtsverhandlung zu besuchen, sagte sie der SZ. Dies gelte im Gerichtssaal, aber auch auf dem Weg dorthin. Das Verhalten der Neonazis in der Verhandlung am Mittwoch wertete sie als "Fallstudie" für das, was mit dem Prozess gegen die einzige Überlebende der Zwickauer Terrorzelle, Beate Zschäpe, und vier Mitangeklagte auf die Münchner Justiz zukommen könnte. "Wir erleben gerade ein Austesten der Szene des Freien Netz Süd, wie weit sie im Gerichtssaal ohne Sanktionen gehen können", sagte Tausendfreund.

Die Staatsregierung müsse für den Schutz aller Besucher sorgen. Dem schloss sich Grünen-Stadtrat Siegfried Benker an: "Die Münchner Justiz ist derzeit beim Kampf gegen organisierte Rechtsextremisten leider auf einem Tiefpunkt angelangt."

Empört zeigte sich auch der Bayerische Journalistenverband (BJV). "Es kann nicht sein, dass der Staat Journalisten als vierte Gewalt sieht, aber gleichzeitig zusieht, wenn sie bei ihrer Arbeit behindert werden", sagt der stellvertretende Vorsitzende Michael Busch. Die Justiz hätte einschreiten müssen und habe "kein rühmliches Gesicht" gezeigt.

Das Gericht sei ein öffentlicher Raum, zu dem grundsätzlich jeder Zutritt habe, sagt die Sprecherin des Münchner Oberlandesgerichts, Margarete Nötzel. Im Saal ist der Vorsitzende Richter Herr des Geschehens, im restlichen Gebäude der Präsident. Polizeiliche Aufgaben dürften die Justizwachtmeister trotz Hausrecht nicht übernehmen: also auch keinen Störer am Verlassen des Gebäudes hindern und dessen Personalien verlangen. Wer sich angegriffen fühle, müsse sich an die Polizei wenden und Anzeige erstatten.

Auch im Saal könne der Vorsitzende Richter nur dann maßregelnd eingreifen, wenn eine Störung den Ablauf der Sitzung gefährde, sagt der Vorsitzende des Bayerischen Richtervereins, Walter Groß. Pöbeleien gegen Presse oder Angehörige lägen meist unter dieser Schwelle. Den Aspekt, einen angstfreien Besuch einer Verhandlung zu gewährleisten, kenne die Rechtsprechung noch nicht.

Das bayerische Justizministerium betonte, dass für Rechtsextremismus an bayerischen Gerichten kein Platz sei. Das Verhalten der Justiz im konkreten Fall wollte es nicht bewerten. Dies obliege Amtsgerichtspräsident Zierl. Dort würden die Vorgänge derzeit geprüft. Der Umgang mit Neonazis sei Teil der Ausbildung und werde in Rollenspielen trainiert.

Im Hinblick auf den anstehenden NSU-Prozess am Oberlandesgericht werde ein Sicherheitskonzept erarbeitet. Dazu gehören Umbauten im Saal, besondere Zugangssicherungen und getrennte Aufenthaltsbereiche sowie Polizisten vor der Tür.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: