Prozess:Wenn der Computer heimlich Pornos lädt

  • Eine junge Frau streitet sich vor Gericht mit der Beate Uhse Licensing B.V.: Über ihren Internetanschluss soll ein Pornofilm heruntergeladen worden sein.
  • Die Frau sagt jedoch: Weder sie noch ihr Freund können schuld sein - denn zum Tatzeitpunkt waren beide im Zoo. Der Computer habe ein Eigenleben entwickelt.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Während sie im Zoo waren, hätten geheimnisvolle Kräfte illegal einen deftigen Pornofilm auf ihren PC geladen - weder sie noch ihr Freund hätten etwas damit zu tun. Mit dieser Behauptung wehrt sich eine junge Frau gegen die Abmahngebühren und Schadensersatzforderung der Beate Uhse Licensing B.V.: Diese niederländische Firma, vergleichbar einer deutschen GmbH, will insgesamt rund 1300 Euro.

Über den Internetanschlusses der Frau soll ein bestimmter Hardcore-Streifen per Tauschbörse runtergeladen worden sein, behauptet die Beate-Uhse-Firma. Nachprüfen lässt sich das alles nicht mehr, denn der fragliche PC ist längst vernichtet worden. Angeblich weil er mit einem "Trojaner" befallen war. Da beide Seiten in Beweisnot sind, konnte das Landgericht München I sie am Mittwoch zu einer Kompromisslösung bewegen.

Der PC habe "ein Eigenleben entwickelt"

Die Beate Uhse Licensing B.V. lässt regelmäßig das Internet mit einer Antipiracy-Software durchforsten. Dieses Spezialprogramm kann feststellen, wann und von wem urheberrechtlich geschützte Filme getauscht werden. Dabei werden die IP-Daten der beteiligten Computer ermittelt, das sind sozusagen die Online-Adressen der verwendeten Rechner.

Die beschuldigte Anschlussinhaberin sagt, weder sie noch ihr Freund, der mit ihr zusammenlebt und ebenfalls Zugriff auf den Internetanschluss habe, hätten die Rechtsverletzung begangen. "Wir waren zum Tatzeitpunkt zusammen in Nürnberg im Zoo", bestätigten sie sich gegenseitig.

Allerdings habe schon zuvor ihr PC "ein Eigenleben entwickelt" und sich immer wieder von allein eingeschaltet. Der Virenscanner habe Schad-Software gefunden - die konnte aber nicht entfernt werden und habe sich immer wieder selbst neu installiert. Deshalb sei der Rechner dann entsorgt worden. "Und zwar noch bevor wir das Abmahnschreiben von den Anwälten bekommen haben", betonte die Beklagte. Ein Amtsrichter glaubte der Frau und wies die Klage ab. Die Firma legte Berufung ein.

"Eine zu-gut-um-wahr-zu-sein-Story"

"Das ist eine zu-gut-um-wahr-zu-sein-Story", sagte nun der Firmenanwalt in der Verhandlung vor dem Landgericht. Er zweifelte an, dass es Programme gebe, die heimlich und hartnäckig illegale Filme auf fremde Rechner runterladen - wozu solle das gut sein?

Sie habe Anti-Virensoftware auf dem PC gehabt und auch sofort versucht, den Trojaner zu bekämpfen, versicherte die Frau. Stimmt nicht, machte ihr das Gericht klar: "Sofort das Internet abklemmen oder den Stecker ziehen - das ist die einfachste Sicherheitsmaßnahme." Wenn der PC tatsächlich ein "Eigenleben" geführt habe, wäre das erforderlich gewesen. Beide Seiten einigten sich dann jedoch, den Streit mit Zahlung von 500 Euro beizulegen - Beate Uhse könnte aber binnen zehn Tagen widerrufen. Dann würde es Ende November ein Urteil geben.

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