Prozess um Datenschutz:Überraschung auf der Festplatte

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Nach drei Jahren entdeckten die Käufer eines angeblich neuen Laptops, dass auf der Festplatte fremde persönliche Daten gespeichert waren. (Foto: Tim Brakemeier/dpa)

Ein Elektronikmarkt verkauft einen umgetauschten Laptop mit privaten Daten als Neuware. Der neue Besitzer findet darauf Steuerunterlagen, Firmenpapiere und private Fotos eines anderen Mannes. Der hatte den Computer wegen eines Defekts umgetauscht - und will nun Schmerzensgeld.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Es waren vertrauliche Daten: Steuerunterlagen, Firmenpapiere, private Fotos. Um so größer war der Schrecken eines Münchner Geschäftsmannes, als wildfremde Leute anriefen, um ihm mitzuteilen, dass sie all diese Dokumente auf einem als neu gekauften Laptop gefunden hatten.

Tatsächlich hatte der Geschäftsmann seinen tragbaren Computer, den er bei einem großen Elektronikmarkt gekauft hatte, schon sehr schnell wegen eines Totalausfalls gegen ein neues Gerät eintauschen müssen. Nun verlangte er 7500 Euro Schmerzensgeld, weil der Markt den zurückgegebenen PC ohne Löschung der Festplatte weiterverkauft hatte. Am Dienstag wurde der Fall vor dem Landgericht verhandelt.

Für knapp 800 Euro hatte der Münchner den Laptop vor vier Jahren in einem Pasinger Elektronikmarkt gekauft. Noch am selben Tag hatte er alle wichtigen Daten von einem mobilen Speicher auf die Computerfestplatte überspielt. Dann ließ sich der PC aber nicht mehr hochfahren. Als der Mann den Schaden umgehend reklamierte und im Rahmen der Gewährleistung anstandslos ein Ersatzgerät bekam, habe er auf die Datenübertragung hingewiesen: Dies versicherte er in der Verhandlung und erklärte, dass der Verkäufer ihm die sofortige Löschung zugesichert habe.

Drei Jahre später ein Anruf des neuen Besitzers

Fast drei Jahre später kam dann der Anruf der neuen Besitzer, die im selbem Elektronikmarkt genau diesen PC erworben hatten - angeblich als originalverpacktes neues Gerät. Dass sich die vertraulichen Daten des Vorbesitzers darauf befanden, bemerkten sie aber erst viel später, nachdem das Gerät erneut ausgefallen war. Ein computerkundiger Nachbar hatte ihnen geholfen, den Rechner wieder flott zu machen und war dabei auf mysteriöse Dateien gestoßen, deren Inhalt erkennbar sehr persönlich waren. Deshalb informierten sie deren Urheber.

Der Elektronikmarkt wehrte sich nun vor Gericht: Man habe den PC einer Firma zum Löschen gegeben und mit der Mitteilung "erfolgreich in den Originalzustand versetzt" zurück bekommen. Die Einzelrichterin stellte fest, dass trotzdem gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte verstoßen worden sei. Allerdings habe es sich dabei wohl um ein Versehen gehandelt. Vor allem habe es der klagende Münchner versäumt, sich damals in dem Elektronikmarkt die Löschung der Festplatte vertraglich zusichern zu lassen.

Im Allgemeinen sei es Sache des Eigentümers, für die Löschung vertraulicher Daten zu sorgen. Allerdings habe das Gerät in diesem Fall überraschend nicht mehr funktioniert und eine mechanische Zerstörung der Festplatte wäre wohl überzogen gewesen, meinte die Richterin. Andererseits habe der Verkäufer bei einer Rückgabe noch am Kauftag nicht unbedingt damit rechnen müssen, dass schon so viele wichtige Daten aufgespielt seien.

Als die Richterin zudem klar machte, dass der geforderte Schmerzensgeldbetrag zu hoch sei, bot der Anwalt des Konzerns auf Anregung des Gerichts erst 750 und schließlich 1000 Euro, um den Streit gütlich beizulegen. Der Kläger hat nun zwei Wochen Zeit, das Angebot zu überdenken.

© SZ vom 14.08.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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