Prozess:Vermieter bringt Bewohner in Lebensgefahr

  • Ein Gericht hat einen ehemaligen Hausbesitzer zu einer Geldstrafe verurteilt, weil der Mann seine Mieter in Lebensgefahr gebracht hat.
  • Der Mann hatte die Kamine des Hauses stilllegen lassen und riskiert, dass die Bewohner sich durch Rauch und Gas vergiften könnten.

Von Stephan Handel

8100 Euro Geldstrafe für einen rabiaten Vermieter: Weil er die Mieter eines Hauses an der Augustenstraße in Lebensgefahr gebracht hat, ist der ehemalige Besitzer der Immobilie vom Amtsgericht zu 90 Tagessätzen à 90 Euro verurteilt worden. Der Angeklagte hatte im Jahr 2013 zwei Kamine in dem Haus abtragen und verschließen lassen. Dadurch waren Gasthermen, Ölöfen und gasbetriebene Durchlauferhitzer ohne Abzug, die Mieter der Wohnungen hätten Gas- und Rauchvergiftungen erleiden können.

Dass der Vermieter, wie die Mieter ausgesagt hatten, sie über die Stilllegung der Kamine nicht informiert habe, bestritt der Angeklagte. Er gab außerdem an, die Stilllegung sei aus statischen Gründen notwendig gewesen. Durch die Berichterstattung in der Presse - auch mit Foto - sei er in der Öffentlichkeit Anfeindungen ausgesetzt gewesen, auch sei ihm die Anschlussfinanzierung für die Sanierung des Hauses verweigert worden.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Mann wegen vorsätzlicher Baugefährdung ermittelt und wegen Nötigung, weil er durch die Schikanen die Mieter zum Auszug habe zwingen wollen. Dass niemand körperlichen Schaden erlitten hat, sei durch Sicherheitsschaltungen der Geräte verhindert worden - oder durch puren Zufall. In einem Fall hatte ein Mieter festgestellt, dass sein Ölofen nicht mehr richtig brannte, dadurch kam er erst darauf, dass die Kamine bereits abgetragen worden waren.

Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst einen Strafbefehl beantragt, den das Gericht auch erließ. Der Vermieter hatte diesen akzeptiert, nur gegen die Höhe der Strafe Einspruch eingelegt. Zudem wurden zwei weitere Vorwürfe aus dem Strafbefehl wegen Geringfügigkeit nicht weiterverfolgt - dabei ging es um ein Tor zu einem benachbarten Anwesen, das der Vermieter eigenmächtig verschließen ließ, zunächst mit einer Spanplatte, später zusätzlich mit einer Betonwand. Zur Verhandlung am Montag war er nicht erschienen, am Ende bekam er eine Strafe von 90 Tagessätzen. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich 100 Tagessätze gefordert, die Verteidigung weniger als 90.

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