Prozess:Vergewaltigung in Uni-Toilette: Knapp sieben Jahre Haft für Süleyman D.

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Auf einer Toilette an der LMU vergewaltigte der 26-Jährige eine Studentin. (Foto: Reinhard Kurzendörfer/Imago)
  • Der 26-jährige Süleyman D. ist im Prozess um die Vergewaltigung einer Studentin in der LMU zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden.
  • Die Verteidiger hatten auf Freispruch wegen Schuldunfähigkeit plädiert, die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten gefordert.
  • Der Anwalt des Opfers Sabine L. kritisiert Richter und Medien.

Im Prozess um die Vergewaltigung einer Studentin in der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) ist Süleyman D. zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht München I ordnet an, dass der Angeklagte in der forensischen Psychiatrie untergebracht wird.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, am 27. Januar in eine Toilette eingedrungen zu sein und die Studentin Sabine L. sexuell missbraucht zu haben. Nur zwei Tage später soll er erneut versucht haben, eine Studentin auf einer Toilette der Universität zu vergewaltigen. Beide Opfer traten in dem Prozess als Nebenklägerinnen auf.

Prozess
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Ein 26-Jähriger steht vor Gericht, weil er eine Studentin auf der Toilette der LMU vergewaltigt haben soll. Zum Prozessauftakt schildert die Frau, was an dem Tag passiert ist.

Von Andreas Salch

Im Prozess machte Süleyman D. keine Angaben zu Tat und Person. Der knapp zwei Meter große 26-Jährige saß mit gesenktem Blick auf der Anklagebank, antwortete auf die Fragen des Richters nur mit "Ja", "Nein" oder "Weiß nicht". Bei der Vernehmung auf dem Polizeipräsidium soll D. die Tat gestanden haben.

Die Verteidiger plädierten auf Freispruch wegen Schuldunfähigkeit. Sie sprachen sich für eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik aus. Laut Aussagen eines Arztes leidet D. unter akustischen Halluzinationen, ist psychisch schwer krank. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten, sie ging von verminderter Schuldfähigkeit aus und plädierte ebenfalls für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Darum kritisiert der Opferanwalt Richter und Medien

Für Diskussionen während der Verhandlung sorgte die Frage, ob die Öffentlichkeit während der Aussage von Sabine L. ausgeschlossen wird. Ihr Vertreter beantragte den Ausschluss. Doch das Gericht wies den Antrag ab, mit der Begründung, das Interesse der Öffentlichkeit überwiege in diesem Fall.

Der Vertreter der Nebenklage kritisierte am Ende der Verhandlung die Richter der 9. Kammer scharf. Angesichts des Grauens, das seine Mandantin erfahren musste, habe sie darauf vertraut, dass das Gericht ihr Opferschutzrecht anerkennt und die Öffentlichkeit während der Vernehmung ausschließt, empörte sich Rechtsanwalt Uher.

Da die Kammer zudem auf eine audiovisuelle Vernehmung von Sabine L. verzichtet habe, habe sie die Befragung durch das Gericht, "im Beisein des Angeklagten ertragen" müssen.

Auch das Verhalten der Medien kritisierte der Anwalt. Zwei Kameraleute hätten seiner Mandantin nach ihrer Vernehmung vor dem Gerichtssaal "aufgelauert". Tags darauf habe sie einen Nervenzusammenbruch erlitten, so Uher. Ihr Zustand habe sich seither verschlechtert.

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