Prozess:Ungar landet im Gefängnis - angeblich wegen Fehler der Kfz-Zulassungsstelle

  • Weil ein Sachbearbeiter der Münchner Kfz-Zulassungsstelle eine falsche Fahrgestellnummer in die Autopapiere eines Ungarn eingatragen hatte, verlangt der Mann von der Stadt Schadenersatz.
  • Der Ungar musste in seinem Heimatland zehn Stunden in Haft verbringen.
  • Das Landgericht hat die Klage nun abgewiesen.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Eine falsche Fahrgestellnummer in den Papieren seines Geländewagens hat einen Autoverkäufer in Ungarn für zehn Stunden hinter Gitter gebracht. Außerdem war sein Fahrzeug fünf Monate lang beschlagnahmt. Da ein Sachbearbeiter der Münchner Kfz-Zulassungsstelle den Fehler begangen hatte, verlangt der Mann von der Stadt im Rahmen der Amtshaftung Schadensersatz. Das Landgericht München I hat die Klage nun jedoch abgewiesen.

Der gebürtige Ungar hatte im Februar 2012 in München einen Dodge Journey zugelassen. Später räumte die Stadt ein, dass dabei eine falsche Fahrgestellnummer in die Papiere eingetragen worden war. Der Eigentümer des SUV war mit dem Wagen nach Ungarn gefahren und hatte ihn dort wieder abgemeldet - das Fahrzeug sollte verkauft werden. Auf dem Weg zum Käufer geriet der Mann in eine Polizeikontrolle.

Als die ungarischen Beamten die Papiere des mit einem Händlerkennzeichen versehenen Dodge anschauten, fielen ihnen Ungereimtheiten auf. Der Wagen wurde beschlagnahmt, der Fahrer kam für zehn Stunden in Untersuchungshaft. Und erst fünf Monate später erhielt er das Auto zurück.

12 540 Euro für einen Tippfehler

Der Betroffene gibt die Schuld daran der falschen Eintragung in der Kfz-Papieren. Insgesamt 12 540 Euro solle die Stadt für den Fehler ihres Beamten bezahlen. Er macht damit unter anderem einen Wertverlust des Wagen während der Zeit der Sicherstellung geltend, dazu Nutzungsausfall- so wie Leihwagen-Kosten und Haftentschädigung.

In dem Verfahren vor der Amtshaftungskammer legte der Kläger die übersetzten Akten aus dem ungarischen Ermittlungsverfahren vor. Der Anwalt der Stadt las darin allerdings, dass die ungarische Polizei zunächst vor allem auf Ungereimtheiten im Fahrtenbuch gestoßen war, das zu dem Händlerkennzeichen gehört. Deshalb wurde wegen des Verdachts der Privaturkundenfälschung gegen den Mann ermittelt. Die irrtümlich falsch eingetragene Fahrgestellnummer war den ungarischen Behörden erst später im Laufe dieses Verfahrens aufgefallen.

Die Stadt erklärte deshalb vor dem Münchner Landgericht, dass also gar nicht der Fehler der Zulassungsstelle die eigentliche Ursache der Festnahme und Beschlagnahmung gewesen sei.

Auto weg, Gefängnis - und unter Umständen noch die Prozesskosten

Das sieht auch die Amtshaftungskammer so: In erster Linie sei es in dem Ermittlungsverfahren um die mögliche Fälschung von Privaturkunden gegangen, die abweichende Fahrgestellnummer habe eher eine untergeordnete Rolle gespielt. Der Kläger habe nicht nachweisen können, dass der Fall für ihn anders abgelaufen wäre, wenn die Fahrgestellnummer richtig eingetragen worden wäre.

Das Gericht wunderte sich auch, warum das Fahrzeug erst so spät freigegeben worden war, obwohl die Stadt München schriftlich ziemlich rasch den Sachverhalt mit der falschen Eintragung richtiggestellt habe. Im Übrigen hätte schon ein sofortiger Anruf bei der Münchner Zulassungsstelle ausgereicht, um den Irrtum umgehend aufzuklären. Der klagende Autofahrer, der derzeit noch Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen könnte, müsste nun auch noch die Kosten des Prozesses tragen, falls die Entscheidung rechtskräftig werden sollte.

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