Prozess um Weitergabe von Interna:JVA-Chef: Krankenakte nicht freigegeben

Der stellvertretende Leiter der JVA Stadelheim steht vor Gericht: Hans-Jochen Menzel soll Interna über den Dachauer Todesschützen preisgegeben haben. Nun hat ihn sein Chef zumindest teilweise entlastet.

Von Andreas Salch

Der Leiter der Justizvollzugsanstalt (JVA) Stadelheim, Michael Stumpf, hat seinen Stellvertreter Hans-Jochen Menzel im Prozess um die Verletzung von Privat- und Dienstgeheimnissen zum Teil entlastet. Menzel soll der Bild-Zeitung im Oktober vergangenen Jahres detailliert geschildert haben, in welchem Gesundheitszustand sich der Dachauer Todesschütze Rudolf U. befand, der damals in der JVA Stadelheim in Untersuchungshaft saß.

Der Transportunternehmer hatte im Januar 2012 im Amtsgericht Dachau einen Staatsanwalt erschossen. In Stadelheim mussten dem 55-Jährigen, der später wegen Mordes verurteilt wurde und inzwischen gestorben ist, beide Beine amputiert werden.

U. litt an schwerer Diabetes. Gegen die Amputation seines zweiten Beines hatte sich der Transportunternehmer zunächst widersetzt und jegliche ärztliche Betreuung verweigert. Als Bild-Journalisten sich bei Menzel nach U.s Gesundheitszustand erkundigten, soll er ihnen wörtlich aus einem ärztlichen Bericht zitiert haben. Darin hieß es unter anderem, der rechte Unterschenkel des Transportunternehmers befände sich in einem "Zustand der Verwesung".

Menzel behauptet, der Leiter der JVA, Michael Stumpf, habe ihm nicht verboten, aus dem ärztlichen Bericht gegenüber der Presse zu zitieren. Stumpf, den das Amtsgericht unter anderem hierzu befragte, erklärte, dass er zum Zeitpunkt des Interviews auf einer Tagung gewesen sei. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters, ob er Menzel ermächtigt habe, wörtlich aus dem ärztlichen Bericht zu zitieren, sagte Stumpf: "Das glaube ich nicht." Gleichwohl habe sein Kollege nichts gesagt, was damals nicht schon bekannt gewesen sei.

Das Verfahren wird Ende September fortgesetzt.

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