Süddeutsche Zeitung

Prozess um TV-Koch:Ein Nachschlag von Schuhbeck

Der Münchner Promi-Koch Alfons Schuhbeck muss wegen einer misslungenen Geldanlage knapp 140 000 Euro an eine ehemalige Bekannte zahlen. Darauf haben sich nun beide Parteien vor dem Oberlandesgericht geeinigt.

Ekkehard Müller-Jentsch

Wahrscheinlich hatte Fernsehkoch Alfons Schuhbeck schon geahnt, was da im Gerichtssaal auf ihn zu kommen würde. Jedenfalls vermied es der sonst so leutselige Kochkünstler am Mittwochnachmittag lieber, im Oberlandesgericht München einer ehemaligen Bekannten gegenüber sitzen zu müssen, die ihn verklagt hat.

Durch seine Anwälte ließ der 58-Jährige den Richtern des 15.Senats ein ärztliches Attest überbringen: Er sei leider kurzfristig erkrankt. Das brachte die Kontrahentin offenbar erst richtig in Fahrt.

,,Es war in höchstem Maße bösartig von ihm, uns sehenden Auges zu betrügen - wo er doch als Freud in unserem Haus ein- und ausgegangen ist'', wetterte die Frau, die sich von Schuhbeck umgerechnet um 409000 Euro geprellt fühlt.

Wie berichtet, hatte sie zusammen mit ihrem damaligen Ehemann, einem Bankdirektor, ein Darlehen über 800.000 Mark aufgenommen und auf Schuhbecks Konto in Monte Carlo überwiesen.

Wie auch viele andere aus der Schickeria vertrauten die Eheleute damals darauf, dass Schuhbeck lukrative Anlagemöglichkeiten kenne und so ihr Geld vermehre.

Doch dann war Anfang der 90er Jahre eine riesige Betrugsblase geplatzt, viele Millionen waren weg - und Schuhbeck musste sich lange Zeit nachsagen lassen, an einem einen gigantischen Anlageschwindel beteiligt gewesen zu sein. Die Staatsanwaltschaft forschte jahrelang, stellte dann aber alle Ermittlungen ein. Schuhbeck erklärt seither, selbst Opfer eines Düsseldorfer Anlageberaters geworden zu sein.

Für die Frau ist das wenig tröstlich: Ihr wegen des Kredits verpfändetes Haus musste seinerzeit zwangsversteigert werden. Doch schon in erster Instanz beim Landgericht München I war sie mit dem Anliegen gescheitert, ihr Geld zurück zu fordern.

Denn ihr (inzwischen verstorbener) Ex-Ehemann hatte ihr seltsamerweise so lange die Zustimmung zur Klage verweigert, bis der Anspruch formal verjährt war - was das Landgericht dann auch festgestellt hatte. Nun, in der Berufungsverhandlung, wurde der Klägerin erneut deutlich gemacht, dass ihre Prozessaussichten nach wie vor nicht gut seien. ,,Das Urteil der ersten Instanz liest sich gut und ist sehr sorgfältig begründet'', sagte der Vorsitzende Hans-Werner Wolf.

Der Senat schlug trotzdem vor, dass Schuhbeck als Kompromiss ein Drittel des Betrages, nämlich 136350 Euro, bezahlen möge. Sie lehnte ab, verlangte 50 Prozent - und vor allem, dass Schuhbeck persönlich im Saal erscheinen müsse: ,,Ich will, dass das Gericht ihn bei der Ehre packen kann.''

Die Richter versuchten sie zu bremsen und ihr klar zu machen, dass sie offensichtlich immer noch ihr Prozessaussichten falsch einschätze. Man habe ja Verständnis dafür, dass sie verbittert sei . . .

,,Ich bin nicht verbittert, ich will mein Recht'', konterte die Klägerin und begann erneut auf Schuhbecks vermeintliche ,,Gaunereien'' zu schimpfen. Das ging geraume Zeit so, bis der Senat ihr deutlich machte, dass sie für derartige Unterstellung bisher keine Beweise vorgelegt habe.

,,Wenn Geld weg ist, muss es sich nicht immer um eine Straftat handeln'', sagte der Vorsitzende. Schuhbecks Anwälte erklärten, dass ihr Mandant sich von dieser Klägerin mittlerweile regelrecht verfolgt fühle. ,,Ein Ende muss her.'' Schuhbeck beteuere, sich nichts angeeignet und nichts Strafbares begangen zu haben: ,,Er weiß nicht, was mit dem Geld passiert ist, er hat damals selbst sein ganzes Vermögen verloren''.

Nach weiteren Plänkeleien und mehreren Beratungspausen einigten sich beide Seiten schließlich doch auf einen Vergleich: Ausdrücklich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, ohne Schuldeingeständnis und aus reiner Kulanz zahlt Schuhbeck der Klägerin besagte 136350 Euro in neun Raten.

Seine Anwälte machten aber zur Bedingung, dass ihr Mandant diesen Vergleich bis Mittwoch widerrufen könne. Sollte dies geschehen, würde der Senat den Fall Ende Juni erneut verhandeln. Und dann, so machten die Richter deutlich, müsse Alfons Schuhbeck auf jeden Fall erscheinen.

,,Dann hätten wir an ihn noch Fragen zur Sache'', ließen die Richter ihm ausrichten - und für Zuhörer klang es so, als würde in diesen Worten ein leicht drohender Unterton mitschwingen.

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SZ vom 8.6.2007
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