Süddeutsche Zeitung

Prozess um Kurzzeitmieter:Medizintouristen unerwünscht

Laute Musik, ständig wechselnde Nachbarn und schwarze Limousinen vor der Haustür: Vor Gericht ärgern sich mehrere Wohnungseigentümer über eine arabische Familie, die drei Wohnungen im Klinikviertel an Medizintouristen vermietet. Der Richter sucht nach einem pragmatischen Ausweg.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

60 Euro Miete für den Quadratmeter, das ist selbst für Münchner City-Lagen ein stolzer Preis. Doch für eine arabische Familie, die im Klinikviertel drei Wohnungen in einer großen Wohnanlage besitzt, sind solche Mieteinnahmen Alltag: Ihre Klientel, Medizintouristen aus arabischen Ländern und ihre Familien, zuckt bei 3600 Euro Monatsmiete für eine 60-Quadratmeter-Wohnung nicht einmal mit den Wimpern. Die übrigen Wohnungseigentümer ärgern sich über die ständig wechselnden Nachbarn aber gewaltig - so sehr, dass sie vor dem Amtsgericht München auf Unterlassung geklagt haben.

Die Wohnungen sind nach Angaben der Betroffenen oft mit sieben bis acht Personen besetzt, und die Wohnungstüren stehen wegen des ständigen Kommens und Gehens zumeist offen. Laute Musik schallt über die Balkone, dazu durchdringende Telefongespräche. Müllcontainer quellen über, in den Hausfluren stehen Wagen vom Wäscheservice. Große schwarze Limousinen blockieren die Garageneinfahrt.

Der Vorsitzende Richter führte erst einmal "Gespräche auf unjuristischer Ebene", wie er es nannte. Natürlich befinde sich diese Wohnanlage nicht in Gräfelfing, merkte er an. "Dennoch es ist eine ruhige Innenstadtlage mit Gärten und Balkonen - keineswegs typisch Bahnhofsviertel", ergänzte der Vertreter der Hausverwaltung.

Die Kurzzeitvermietung dieser Wohnungen sei aus Sicht der Zweckentfremdungsverordnung problematisch, stellte der Richter fest. Zugleich müsse hier aus rechtlicher Sicht eine Vermietung, vergleichbar mit Ferienhäusern, von den Nachbarn hingenommen werden, solange die Belästigung das Maß des Zumutbaren nicht übersteige.

Deshalb regte er als pragmatischen Ausweg an, dass beide Seiten gemeinsam Lösungen erarbeiten. Die Hausverwaltung solle regelmäßig die Einhaltung dieser neuen Spielregeln kontrollieren und Weisungen erteilen dürfen. Und natürlich sei es nicht erlaubt, wie schon geschehen, große Löcher für die Schläuche von Klimaanlagen in die Hausfassade zu bohren. Die arabischen Kurzmieter hätten ein anderes Verständnis, müssten daher "an die Hand genommen" und immer wieder mit den hier geltenden Spielregeln vertraut gemacht werden, sagte der Richter. Dafür müsse der Vermieter sorgen. Falls dieser Kompromiss scheitert, wird bald ein Urteil verkündet.

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Quelle:
SZ vom 03.06.2014
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