Prozess um Fritz Weppers nichteheliche Tochter:Wann endet ein Seitensprung?

Fritz Wepper, 2015

Der Schauspieler Fritz Wepper klagt gegen ein Klatschblatt.

(Foto: Stephan Rumpf)
  • "Seitensprung-Kind" nannte das Klatschblatt Woche heute die kleine Tochter von Fritz Wepper und seiner langjährigen Lebensgefährtin Susanne Kellermann. Die beiden Eltern klagen nun gegen diese Charakterisierung.
  • Das Landgericht München muss klären, ob es sich bei der Bezeichnung um eine falsche und ehrverletzende Tatsachenbehauptung handelt oder um eine Meinungsäußerung.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

In sogenannten besseren Kreisen nannte man früher ein nicht eheliches Kind, das vom Vater aber anerkannt wurde, "Bastard". Das Wort leitet sich von der alten Bezeichnung für den wilden Schössling eines veredelten Baumes ab. Längst aber ist es ein Schimpfwort. Das Klatschblatt Woche heute hat ein neues Wort kreiert, das exakt dasselbe meint: "Seitensprung-Kind". Und die derart Bezeichnete klagt nun gegen diese Charakterisierung, vertreten durch ihre Eltern. Denn Filippa Wepper, Tochter des Schauspielers Fritz Wepper und seiner langjährigen Lebensgefährtin Susanne Kellermann, ist erst drei Jahre alt.

"Vermessen! Sophie soll sein Seitensprung-Kind lieben", hatte das Blatt geschrieben. Sophie ist Weppers Tochter mit Ehefrau Angela. 2009 hatte der heute 73-jährige Schauspieler, der derzeit etwa in der TV-Serie "Um Himmels Willen" spielt, nach 33 Ehejahren seine Frau verlassen - für die halb so junge Susanne Kellermann, mit der er im Dezember 2011 ein Kind bekam.

Doch dann ging die schlagzeilenträchtige Liebe in die Brüche und Wepper kehrte im Mai 2012 zur Ehefrau in das Familienhaus am Tegernsee zurück. Die 1981 in München geborene Tochter Sophie ist etwa aus der Kriminalfilmreihe "Mord in bester Gesellschaft" bekannt, in der sie gemeinsam mit ihrem Vater spielt.

Seitensprung oder Beziehung?

Am Mittwoch stand vor der Pressekammer am Landgericht München I in dem Streit um das Wort "Seitensprung-Kind" nur aus moralischer Sicht die Frage im Vordergrund, ob die Bezeichnung ehrverletzend und herabwürdigend ist. Formaljuristisch wichtiger ist, ob es sich um eine falsche Tatsachenbehauptung handelt oder um eine Meinungsäußerung. Denn Weppers Anwalt Norman Synek sagt: "Die nicht eheliche Lebensgemeinschaft von Filippas Eltern dauerte drei Jahre und das Mädchen ist ein Wunschkind - das hat nichts mit einem ,Seitensprung', also einer flüchtigen sexuellen Beziehung zu tun." Die Bezeichnung "Seitensprung"-Kind" sei also unwahr und verletze das Mädchen in seinem Persönlichkeitsrecht. Darüber hinaus vermittle dieser Begriff den Eindruck, es handle sich hier um "ein Kind zweiter Klasse".

Verena Haisch, Anwältin der beklagten Zeitschrift, verweist dagegen auf die faktisch nie beendete Ehe zwischen Fritz und Angela Wepper. "Hört denn ein länger andauernder Seitensprung irgendwann auf, ein solcher zu sein", fragte sie in dem Prozess. Und wann sich denn aus einem Seitensprung eine andauernde nicht eheliche Beziehung ergebe.

Da diese Fragen kaum zu beantworten seien, handle es sich beim "Seitensprung-Kind" nur um eine Meinungsäußerung, die auch keinesfalls eine Schmähkritik darstelle. Sie räumte allerdings auch ein, dass man dieses Wort "mies" finden könne. Dennoch solle man sich bei der juristischen Bewertung "emotional zurücknehmen". Sie sprach die französische Satirezeitschrift Charlie Hebdo an: "Wer hätte vor einer Woche gedacht, dass wir solche Karikaturen so verteidigen?"

Der Einzelrichter der 9. Zivilkammer tendiert nach eigenen Worten derzeit eher dazu, das umstrittene Wort als Meinungsäußerung zu bewerten, will das Urteil aber erst am 11. Februar verkünden.

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