Prozess um Fotos von Gunter Sachs:"Auf Heller und - natuerlich - Pfennig"

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Gunter Sachs 2009 im Museum Frieder Burda vor seinem Bild "Ascot" von 1995, das Kirsten Kober zeigt. (Foto: dpa)

Für mehr als 200.000 Euro wurde eines der Fotos, auf dem sie zu sehen ist, bei Sotheby's versteigert. Eine der früheren Musen von Gunter Sachs fordert jetzt vor Gericht ihren Anteil - und beruft sich dabei auf einen ungewöhnlichen Vertrag.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Wenn der Lebemann und Allroundkünstler Gunter Sachs zum Feiern einlud, hatte er meistens einen dekorativen Tross im Gefolge - seine überwiegend blonden Musen, zu denen etwa Claudia Schiffer gehörte. Und auch das Münchner Model Kirsten Kober, einst Ehefrau des bekannten Fotografen Walter Kober. Heute heißt sie wieder Klie und führt seit geraumer Zeit einen Rechtsstreit um viel Geld mit dem Schweizer "Willensvollstrecker" des vor drei Jahren verstorbenen Gunter Sachs.

Es geht um Fotografien, auf denen Klie zu sehen ist und an deren Konzeption sie kreativ mitgewirkt haben will. Eines dieser Bilder, "Ascot" genannt, wurde 2012 im Auktionshaus Sotheby's in London für einen Reinerlös von umgerechnet 204 691,72 Euro versteigert. Daran fordert sie nun ihren Anteil. Am Donnerstag wurde vor dem Oberlandesgericht (OLG) München verhandelt.

Altväterisch formuliertes Beteiligungsversprechen

Der Fall ist ungewöhnlich, nicht zuletzt, weil Gunter Sachs sich gerne metaphorisch ausdrückte. So formulierte er ein als "Urkund" überschriebenes Dokument: "Hierbei tue ich Gevatter Fritz Gunter Sachs, (. . .) kund, dass, von jeder Mark, die ich Gevatter Fritz Gunter Sachs, (. . .) aus dem Verganten der Multi-Factes Reihe (. . .) erloesen werd, ich zwanzig Pfennig an die Gevatterin Kober geb. Klie auf Heller und - natuerlich - Pfennig abfuehren werd. Dies gelte bis zum Ende des Jahrtausends und dem Beginn des naechsten Jahrtausends (. . .)". Dass es ihm ernst mit dem altväterisch formulierten Beteiligungsversprechen war, zeigt ein Scheck von 1997 über 6000 Mark, den das Münchner Sachs-Sekretariat nach drei Bildverkäufen dem Model geschickt hatte.

Selbst im Dezember 2008 schrieb Gunter Sachs noch: "Liebe Kirsten - Ich schicke Dir hier noch das Leipziger Bilder-Buch gen Rotenanger. Der "Kirstin Room" ist darin verewigt. Ein kleines Geschenk für eine grosse Leistung. Das Ergebnis Deines tat- und ratkräftigen Einsatzes für unser Multifacts Meisterwerk präsentiert sich hier mal wieder in vollem Glanze und wird uns in kommenden Zeiten sicher noch den Sternenstaub bescheren, den wir uns erhoffen (. . . )".

"Willensvollstrecker" legt Berufung ein

Für das Landgericht München I waren diese Zeilen Beweis genug, dass Sachs an seinem alten Versprechen auch zu diesem Zeitpunkt noch festhalten wollte, und verurteilte den "Willensvollstrecker" Robert Dissmann auf Zahlung von fast 41 000 Euro: Es sei von einer auch ab 2008 in der näheren Zukunft noch bestehenden Pflicht auszugehen, die Klägerin zu beteiligen, sagte das Gericht, womit die Auktion bei Sotheby's im Jahr 2012 unter die vertragliche Regelung falle.

Dagegen hatte "Willensvollstrecker" Dissmann Berufung eingelegt. Vor dem 29. OLG-Zivilsenat kam nun zur Sprache, dass es eigentlich um noch viel mehr Geld geht. Denn aus der besagten Multi-Factes-Reihe gibt es insgesamt 14 Fotomotive mit je 15 Abzügen. Natürlich würden die heute wahrscheinlich keine 200 000 Euro mehr einbringen, aber unter dem Strich vielleicht doch sehr viel Geld.

Deshalb konnten sich Klie und ihre Anwälte Johannes von Eggelkraut-Gottanka und Florian Mercker nur schwer dazu durchringen, einem früheren Vergleichsangebot der Sachs-Erben über 100 000 Euro näherzutreten. Deren Anwältin Ursula Feindor-Schmidt hatte es noch einmal ins Spiel gebracht - vorausgesetzt, damit sei alles abgegolten. Beide Seiten können bis zum 25. September darüber nachdenken, sonst wird am 16. Oktober das Urteil verkündet.

© SZ vom 12.09.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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