Prozess um dritte Startbahn:"Granatenmäßig daneben"

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Der Prozess um die dritte Startbahn geht zu Ende. (Foto: dpa)

Der Prozess um die dritte Startbahn nähert sich seinem Ende. Für die Gegner ist jetzt schon klar: Der Bedarf für die zusätzliche Piste konnte auch vor Gericht nicht erwiesen werden. In ihren Schlussplädoyers geht es um gefährdete Kinder, Fluglärm und Naturzerstörung.

Die Gegner der geplanten Flughafenerweiterung in München sehen den Bedarf für die dritte Startbahn durch den zu Ende gehenden Prozess nicht erwiesen. "Die Eingriffe in die Rechte der Kläger sind daher nicht zu rechtfertigen", sagte der Anwalt der betroffenen Kommunen am Donnerstag vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München. Er verwies vor allem auf die Lärmbelästigung durch die über Wohngebiete fliegenden Jets. Ebenso wie der Anwalt des Bundes Naturschutz in Bayern (BN) beantragte er, die Baugenehmigung für die 1,2 Milliarden teure Piste aufzuheben. Mit einem Urteil wird im Februar oder März gerechnet.

Der BN-Vorsitzende Hubert Weiger sagte in seinem Schlussvortrag als Kläger gegen das Projekt, die dritte Startbahn hätte erst gar nicht genehmigt werden dürfen. "Die Schwere der Naturzerstörung und der Gesundheitsgefährdung wurde im gesamten Gerichtsverfahren nicht widerlegt", erläuterte Weiger. Der Bedarf für die Piste sei nicht gegeben. Bei den Starts und Landungen sei man auf den Stand des Jahres 2003 zurückgefallen.

Tatsächlich sinkt die Zahl der Flugbewegungen, weil die Maschinen größer werden und besser ausgelastet sind. In seinem politisch geprägten Schlusswort sagte der BN-Chef, die geplante Startbahn widerspreche allen Zielen zum Schutz von Mensch und Natur, die Staaten auf nationaler und internationaler Ebene beschlossen hätten.

Die BN-Artenschutzreferentin Christine Margraf ergänzte, im Falle des Startbahnbaus gehe das Vogelsterben weiter. Der Grünen-Landtagsabgeordnete und Freisinger BN-Kreisvorsitzende Christian Magerl nannte die Prognosen der Flughafengesellschaft FMG zum Bedarf für die dritte Piste "granatenmäßig daneben". Das Minus an Flugbewegungen werde sich fortsetzen. "Es geht der FMG um einen Luxusausbau für die Lufthansa, aber nicht um den Bedarf."

Der Freisinger Oberbürgermeister Tobias Eschenbacher verwies auf die Lärmbelästigung und die Absturzgefahr von Flugzeugen über dem Stadtgebiet: "Ich kann die Angst unserer Bürgerinnen und Bürger gut nachvollziehen." Zudem brächte die Verwirklichung der Startbahn nach Überzeugung des Rathauschefs erhebliche Eingriffe in die Stadtentwicklung mit sich.

Bürgermeister Herbert Knur von der Nachbargemeinde Berglern sagte, von dem zusätzlichen Fluglärm seien vor allem die Kinder betroffen. Nicht einmal in den Schlafräumen der Kinderkrippen sei ausreichend Schallschutz gewährleistet. Die Freisinger Eheleute Simone und Werner Oruche-Brand appellierten als private Kläger anstelle ihrer dreijährigen Tochter an das Gericht: "Bitte berücksichtigen Sie die Belange von Tausenden Kindern."

Der 8. Senat des VGH verhandelt seit März 2013 über mehr als ein Dutzend Klagen gegen das prestigeträchtige Verkehrsprojekt. Die vier Kilometer lange Startbahn würde auf dem zweitgrößten deutschen Airport stündlich bis zu 30 weitere Flugbewegungen ermöglichen. 120 wären es dann auf alle drei Pisten verteilt.

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