Süddeutsche Zeitung

Prozess um Doppelmord in Portugal:Zwei Tote im Ferienparadies

Wollte er sein Doppelleben verheimlichen und Unterhaltszahlungen vermeiden? Gunnar D. soll seine ehemalige Geliebte und die gemeinsame Tochter nach Portugal gelockt haben, um sie dort zu töten. Nun ist der Techniker wegen zweifachen Mordes angeklagt. Beim Prozessauftakt in München macht er keine Angaben zur Tat, dafür erzählt er über sich - bis der Verteidiger ihn stoppt.

Anna Fischhaber

"Das entspricht nicht der Wahrheit", sagt der Mann, als die Staatsanwältin die Anklage vorliest. Als es um den Tod seiner erst 21 Monate alten Tochter geht, schüttelt er den Kopf, muss sich von seinem Verteidiger beruhigen lassen. Die Vorwürfe, die an diesem Vormittag gegen den 44-Jährigen erhoben werden, sind schwer: Die Anklage lautet: Doppelmord aus Heimtücke und Habgier.

Vor dem Landgericht München I hat am Freitag der Prozess gegen Gunnar D. begonnen. Er soll seine ehemalige Geliebte und das gemeinsame Kind in den Urlaub nach Portugal gelockt haben, um sie dort aus dem Weg zu räumen. Das einzige Ziel der Reise war die Absicht, die beiden umzubringen, heißt es in der Anklage. Er habe so die Affäre vor seiner langjährigen Freundin verheimlichen wollen. Zudem wollte er offenbar keinen Unterhalt bezahlen.

Gunnar D. ist schmal, sein schwarzer Anzug ist ihm zu groß. Der Techniker mit den kurzen, dunkelblonden Haaren spricht leise, immer wieder muss ihn der Richter bitten, das Mikrophon näher an sich heran zu ziehen. Manchmal lacht er, wenn er sich an bestimmte Daten aus seinem Leben nicht erinnern kann. Zur Tat macht er keine Angaben. "Das ist entscheidend richtig, dass ich die Tat bestreite", sagt er nur.

Stattdessen erzählt er von seinen familiären Verhältnissen - "ganz normal" sei er aufgewachsen, sagt er. Er erzählt von seiner Ausbildung als Techniker, dass er sein Studium abgebrochen habe, weil es ihm zu langwierig und teuer erschien, von zahlreichen Umzügen und Jobwechseln. Er erzählt von seiner Freundin, die er bei einem Einsatz 2002 in England kennenlernte und mit der er auch nach fast zwei Jahren in U-Haft laut eigener Aussage noch zusammen ist. Und von der Begegnung mit Georgina Z. bei einem Konzert in Stuttgart im April 2006.

"Es war eine Freundschaft, das ist mehr als eine Affäre", sagt er. Regelmäßig habe man sich in Stuttgart getroffen. Gunnar D. sagt oft "man" - als hätte das alles nichts mit ihm zu tun. Als seine Freundin von England nach München zog, beendete er die Freundschaft in Stuttgart.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Techniker eine Affäre mit Georgina Z. hatte. Gunnar D. ist weder ein schöner noch ein reicher Mann, er sieht nicht so aus, wie man sich einen Casanova mit Doppelleben vorstellt. Doch dieses Doppelleben ist laut Staatsanwaltschaft ein Motiv für den Mord.

Laut Ermittlungen soll Gunnar D. die Beziehungen zu Georgina Z. erst beendet haben, als sie schwanger wurde. Nach der Geburt des Kindes soll er sich geweigert haben, Unterhalt zu zahlen. Im Dezember 2009 erstattete Georgina Z. deshalb Anzeige. Da soll der Münchner laut Anklage unter Druck geraten sein: Er musste nun befürchten, seine langjährige Freundin könnte wegen des Unterhaltsstreits von der früheren Liaison und dem Kind erfahren - und soll einen perfiden Plan gefasst haben.

Gunnar D. nahm wieder Kontakt zu seiner früheren Freundin auf. Unter dem Vorwand, sich mit ihr versöhnen zu wollen, lockte er die 30-Jährige im Sommer 2010 nach Portugal. Mit dabei: Alexandra, 21 Monate alt. Bereits eine Woche zuvor soll der Angeklagte allein nach Portugal geflogen sein, um dort nach einem geeigneten Ort für den geplanten Mord zu suchen.

An dem schwer zugänglichen und nur von wenigen Einheimischen besuchten Strand "Praia Do Canavial" in Lagos soll er die Frau schließlich getötet haben. Beim Baden packte er demnach die Frau unvermittelt und drückte sie so lange unter Wasser, bis sie tot war. Der Mann soll von diesem Kampf einige Verletzungen davon getragen haben. Anschließend trug er die bereits tote Frau an den Strand.

Mädchenleiche wird erst sieben Monate später gefunden

Zeugen, die beobachtet hatten, wie lange Georgina Z. unter Wasser war, kamen hinzu und boten ihre Hilfe an - Gunnar D. schickte sie jedoch weg. Er wollte einen Badeunfall vortäuschen, so die Staatsanwaltschaft.

Anschließend soll der Mann auch das Mädchen getötet haben. Laut den Aussagen des Angeklagten vertraute er seine Tochter Einheimischen an. Danach habe er das Kind nicht mehr gesehen. Die Zeugen, die damals am Strand auf das Kind aufgepasst hatten, schilderten das Geschehen allerdings anders. Sie sagten aus, sie hätten Alexandra dem Mann wenig später wieder übergeben.

Die Münchner Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass Gunnar D. nach dem Mord an der Frau das weinende und schutzlose Kind in seinem Mietwagen packte und tötete. Zumindest kehrte er an diesem Tag allein ins Hotel zurück, packte hastig einige Sachen und fuhr zum Flughafen.

Seiner Lebensgefährtin erzählte er, er sei auf Dienstreise in Dänemark gewesen. Der Leichnam des kleinen Mädchens wurde erst sieben Monate später von Fischern in einer Felsspalte an der Küste von Sagres entdeckt - etwa 30 Kilometer von dem Urlauberhotel in Lagos entfernt. Die Todesursache konnte nicht mehr ermittelt werden.

Seit Juli 2010 sitzt Gunnar D. wegen dieser Tat in U-Haft. Es gehe ihm einigermaßen, antwortet er nun auf die Frage des Richters nach seinem gesundheitlichen Zustand. Auch als er gefragt wird, was er für ein Mensch sei, redet er offen, beschreibt sich als natürlich, freundlich, ruhig - es scheint ihm wichtig zu sein, dass er auf das Gericht einen guten Eindruck macht.

Sein Verteidiger ist da allerdings anderer Meinung. Als Gunnar D. erzählt, wie spontan er beim Basketball ist und wie genau er in der Arbeit plant, unterbricht er seinen Mandaten, rät ihm keine weiteren Angaben zu machen. Und deswegen ist der erste Prozesstag schon mittags vorbei.

Macht Gunnar D. auch weiter keine Angaben zur Tat, könnte es ein langwieriger Indizienprozess werden. 14 Verhandlungstage sind angesetzt. Besonders interessant dürfte die Aussage der Zeugen aus Portugal in zwei Wochen werden. Zudem hat die Verteidigung bereits angekündigt, mit einigen Gutachten nicht einverstanden zu sein. Das Urteil soll Mitte Mai fallen.

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