Prozess:Streit über Ticket-Verkauf: Zweitvermarkter verklagt FC Bayern

FC Bayern München - Fans

Der FC Bayern München verkauft seine Tickets nach strengen Regeln.

(Foto: Marc Müller/dpa)
  • Beim Ticketverkauf für Fußballspiele existiert ein Zweitmarkt - auch wenn die Vereine das durch strikte Regeln unterbinden wollen.
  • Nun hat ein Zweitvermarkter den FC Bayern verklagt - darauf, ihm den Weiterverkauf nicht mehr zu verbieten.
  • Die Richter halten sich noch sehr bedeckt in der Sache.

Von Stephan Handel

Seit Jahren versucht der FC Bayern, den Schwarzmarkt für die Tickets zu seinen Spielen in den Griff zu bekommen. Die offizielle Begründung: wegen der Sicherheit, um eine flächendeckende Versorgung zu erreichen und um Spekulationen mit überhöhten Preisen zu verhindern. Abmahnungen, Kartensperren und Hausverbote konnten jedoch nicht verhindern, dass immer noch ein - aus Sicht des Vereins illegaler - Zweitmarkt existiert, auf dem Karten an den Höchstbietenden verkauft werden, teilweise zum geradezu unanständigen Vielfachen des offiziellen Verkaufspreises.

Tobias Werner aus Berlin ist ein solcher professioneller Zweit-Vermarkter - und er dreht den Spieß jetzt um: Vor dem Landgericht verklagt er die Bayern - nämlich darauf, ihm den Weiterverkauf nicht mehr zu verbieten, wie es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgeschrieben ist.

Werner versucht den Angriff auf die AGB des FCB über das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb und dort den Paragrafen über die unzulässige Behinderung: Zwar sei es richtig, dass die Erst-Erwerber der Karten ihren Vertrag mit den Bayern brechen, wenn sie die Tickets an ihn, Werner, weiterverkaufen. Er jedoch habe zu keinem Zeitpunkt einen Vertrag mit dem Verein oder dessen kommerziellen Firmen.

Also würden die AGB für ihn nicht gelten - als Mitbewerber auf dem gleichen Markt, nämlich dem für Fußballtickets, werde er so in seiner Geschäftsausübung behindert. Denn seinem Geschäft schade es, wenn seine Kunden Gefahr liefen, nicht ins Stadion gelassen zu werden, wie es die Bayern in den AGB bei weiterverkauften Tickets androhen.

Wenig verwunderlich, dass die Anwälte des Vereins gänzlich anderer Meinung sind. Sie sehen ihren Mandanten schon durch zahllose Vorschriften verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Karten nicht wild von irgendjemand gekauft werden können - "Ich möchte den Dortmund-Fan nicht im Bayern-Block stehen haben", sagt der Jurist in der Verhandlung, wogegen Kenner der Szene einwenden könnten, dass das dem Dortmund-Anhänger gewiss nur einmal passiert.

Es geht um juristische Spitzfindigkeiten

Es geht dann in der Verhandlung um juristische Spitzfindigkeiten, ob es etwa statthaft sei, ein Ticket, das der Verein als illegal einstuft, insgesamt für ungültig zu erklären - oder ob es reichen würde, nur dem Besitzer den Zutritt zu verwehren, so dass er die Karte zum Beispiel noch einmal weiterverkaufen könnte.

Und wäre es eigentlich möglich, tatsächlich alle Tickets zu personalisieren, also wirklich nur die Menschen ins Stadion zu lassen, deren Name auf der Karte steht? Die Bayern-Anwälte meinen: Nein, weil dann jedes Mal 75 000 Ausweise zusätzlich kontrolliert werden müssten. Die Landgerichts-Kammer hält sich erstaunlich bedeckt und lässt keinerlei Tendenz erkennen - eine Entscheidung soll am 19. Juli verkündet werden.

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