Prozess:Streit über Steuer

Die IKG und ihr Ex-Vizepräsident wollen sich gütlich einigen

Von Stephan Handel

Im Verfahren zwischen der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern (IKG) und Michael Fischbaum, ihrem ehemaligen Vizepräsidenten, wollen beide Seiten über eine gütliche Einigung verhandeln. Vor dem Landgericht stritten die IKG und Fischbaum um eine Einstweilige Verfügung, mit der Fischbaum verboten werden sollte zu behaupten, dass ein größerer Geldbetrag aus einer Steuerangelegenheit nicht in die Kassen der IKG, sondern "willentlich und wissentlich in andere Kanäle geflossen" sei. Fischbaum hatte diese Behauptung im Herbst 2017 in einem Facebook-Post aufgestellt, die IKG hatte dagegen eine Einstweilige Verfügung erwirkt. Über Fischbaums Widerspruch dagegen wurde am Donnerstag verhandelt.

Es geht um den Verkauf eines großen Unternehmens im Jahr 2016. Zwei Mitbesitzer des Unternehmens, Vater und Sohn, waren beide Mitglieder der IKG. Aus dem Verkaufserlös, der nach Branchenschätzungen bei 700 bis 800 Millionen Euro gelegen haben soll, hätten sie Bekenntnissteuer zahlen müssen, das Pendant zur Kirchensteuer. Wie diese beträgt die Bekenntnissteuer acht Prozent der fälligen Einkommenssteuer. Wie viel das gewesen wäre, ist unklar - zum einen sind der genaue Kaufpreis und der Anteil der Familie daran nicht bekannt, zum anderen trat der Sohn vor der Abwicklung des Geschäfts aus der IKG aus und war damit auch nicht mehr steuerpflichtig. Im Jahr 2017 jedoch schlossen er und sein Vater mit der IKG einen so genannten Zuwendungsvertrag: Die beiden bezahlten eine Summe von höchstens 1,7 Millionen Euro, im Gegenzug wurde der Sohn wieder in die Gemeinde aufgenommen.

Der Vorgang an sich ist unbestritten. In seinem Post hatte Fischbaum jedoch auch über den Verbleib eines Betrags von 100 000 Euro spekuliert, der in dem Zuwendungsvertrag als "zweckgebunden für die politische Arbeit der IKG" ausgewiesen ist. Fischbaum hatte gemutmaßt, diese Summe sei direkt an einen Verein gegangen, der "eher weniger mit unserer Gemeinde zu tun haben soll". Belege dafür nannte er keine. Die IKG legte dar, dass einen Teil des Geldes - etwas weniger als die Hälfte - der Verein "Dein e. V." bekommen habe, für Honorare und zur Gründung des seit 2017 existierenden Vereins, der unter anderem eine Wanderausstellung zu "70 Jahre Israel" erarbeitet hat. IKG-Vorstandsmitglied Peter Guttmann schlug in der Verhandlung vor, Fischbaum solle eine Ehrenerklärung abgeben, dass das Geld nicht zweckfremd verwendet worden sei, dann werde der IKG-Vorstand seine Fragen intern beantworten. Sollten sich die Parteien nicht einigen, will das Gericht am 7. September eine Entscheidung verkünden.

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